Rheinische Post: Anwälte geben NRW-Schulministerin recht
Geschrieben am 20-06-2019 |
Düsseldorf (ots) - Im Fall der umstrittenen Auftragsvergabe an
eine FDP-Parteispenderin haben Juristen NRW-Schulministerin Yvonne
Gebauer (FDP) den Rücken gestärkt. "Wir sind überzeugt davon, dass
das Verfahren den gesetzlichen Vorschriften entspricht", sagte Achim
Meier, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, die die das
Ministerium beraten hatte, der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Donnerstag). Den Anwälten sei zwar nicht bekannt gewesen, dass die
Auftragnehmerin zuvor für die FDP gespendet hatte. Die Spende sei
aber kein Grund, ihr den Auftrag nicht zu erteilen. "Alles andere
verstößt gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote", sagte Meier. Die
Markterkundung habe ergeben, dass es keine vergleichbaren Angebote
gab. Damit gelte: "Der Schwellenwert ist nur sekundär relevant.
Selbst wenn der Wert von 750.000 Euro überschritten worden wäre,
hätte es kein Auswahlverfahren geben müssen - weil es keinen
Wettbewerber gab." Zudem könne die Landesregierung den
Digitalbus-Vertrag jederzeit kündigen, falls ein neuer Wettbewerber
auftauche, ergänzte Luther-Vergaberechtsexperte Martin Steuber. Die
Opposition wirft der Ministerin vor, der Firma einer Parteispenderin
ohne Ausschreibung einen Auftrag für einen Digitalbus zugeschanzt zu
haben, der Grundschulen in NRW anfährt.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
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