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Praktikanten-Trick: Ukrainische Studenten als billige Erntehelfer

Geschrieben am 24-06-2019

Potsdam (ots) -

Sperrfrist: 24.06.2019 06:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Nach Informationen von "rbb24 Recherche" werden immer mehr
ukrainische Studenten als angebliche Praktikanten bei der Ernte in
Brandenburg eingesetzt.

Die Studenten werden über Vermittlungsagenturen in der Ukraine
angeworben. Als Nicht-EU-Bürger benötigen Ukrainer ein Visum und eine
Arbeitserlaubnis. Für studentische Praktika gelten geringere Hürden.
Voraussetzung ist, dass dabei studienfachbezogene berufliche
Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden.

Nach Informationen der "Fachstelle für Migration und Gute Arbeit"
in Brandenburg stießen die Mitarbeiter im vergangenen Jahr nur
vereinzelt auf "studentische Hilfskräfte", sagte Magdalena Stawiana
von der Fachstelle. Doch in diesem Jahr "haben wir sie massenhaft
getroffen", erklärte sie weiter im Interview.

rbb24-Recherche liegen Informationen vor, dass auch bei einem der
größten Spargelproduzenten Deutschlands, der Thiermann-Gruppe,
ukrainische Studenten als Erntehelfer eingesetzt wurden, die dort
angeblich ein Praktikum absolvierten. Die "Domstiftsgüter Brandenburg
Spargel- und Beerenfrüchte GmbH& Co. KG" hatte für den Einsatz von
Studenten eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Voraussetzung war unter anderem, dass die Studenten ein
"studienfachbezogenes Praktikum" absolvieren und dafür 9,19 Euro
Stundenlohn erhalten.

Nach rbb24-Recherche vorliegenden Fällen wurde den Studenten
jedoch ein Stücklohn von 50 Cent pro Kilo gezahlt. In einem konkreten
Fall habe der errechnete Lohn pro Stunde bei weniger als 6 Euro
gelegen, so die "Fachstelle für Migration und Gute Arbeit". Für
Magdalena Stawiana ist das eine neue Methode, "ein Türöffner, um
billige Arbeitskräfte zu gewinnen".

Heinrich Thiermann reagierte schriftlich auf die Vorwürfe und wies
sie zurück: "Jeder Arbeitnehmer erhält einen Grundlohn auf Basis der
Erntemenge. (...) Wird der Mindestlohn damit nicht erreicht, erfolgt
ein Ausgleich zum entsprechenden Mindestlohnsatz." Auch seien
Lehrinhalte entsprechend der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten
Praktikumsplan vermittelt worden.

Die Bundesagentur für Arbeit teilte rbb24 auf Anfrage mit, dass
sie sich nicht zu Einzelfällen äußert. Grundsätzlich gelte jedoch:
"Werden der BA Verstöße bekannt, wird die für die Ahndung und
Verfolgung zuständige Zollbehörde informiert."



Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Rene Althammer
Chef vom Dienst
Redaktion rbb24-Recherche
Telefon: +49 30 97993 30350
Mail: rene.althammer@rbb-online.de
Internet: www.rbb-online.de

Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell


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