Ständiger Rat befasst sich mit der Überarbeitung der Rahmenordnung Prävention, der Leitlinien und des Maßnahmenkatalogs zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs
Geschrieben am 25-06-2019 |
Bonn (ots) - Der Ständige Rat hat sich auf seiner heutigen Sitzung
(25. Juni 2019) in Berlin mit Entwürfen zur Überarbeitung der
Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch und der
Rahmenordnung Prävention befasst. Die Entwürfe wurden seit Juni 2017
in Redaktionsprozessen unter Einbeziehung von Betroffenen erarbeitet.
Dabei wurden Hinweise aus den (Erz-)Bistümern ebenso berücksichtigt
wie die Ergebnisse des Gutachtens des Instituts für Praxisforschung
und Projektberatung München zum Bistum Hildesheim (Oktober 2017), der
MHG-Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische
Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz" (September 2018) und neuere
datenschutzrechtliche Entwicklungen.
Mit der Veröffentlichung des Motu proprio Vos estis lux mundi am
9. Mai 2019 hat Papst Franziskus ein weiteres Dokument im Kampf gegen
den sexuellen Missbrauch erlassen. Auch wenn viele der neuen
universalkirchlichen Normen bereits durch die Leitlinien der
Deutschen Bischofskonferenz abgedeckt sind, müssen Regelungen des
Motu proprio in die Leitlinien und die Rahmenordnung eingearbeitet
werden. Aus diesem Grund hat der Ständige Rat die Geltungsdauer der
aktuellen Regelungen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die
abschließenden Entwürfe sollen bis Ende 2019 verabschiedet werden.
Als Reaktion auf die Ergebnisse der MHG-Studie haben die deutschen
Bischöfe am 20. November 2018 fünf zentrale Schritte angekündigt, die
unter der Verantwortung von Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier),
Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen
Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen
Bischofskonferenz, konsequent umgesetzt werden (siehe auch
Pressemitteilung vom 20. November 2018). Bischof Ackermann hat im
Ständigen Rat über die kontinuierlichen Fortschritte berichtet. Bei
der Umsetzung aller Arbeitsschritte wird großer Wert auf die
Zusammenarbeit mit Betroffenen, externen Sachverständigen, Vertretern
staatlicher Stellen und Wissenschaftlern gelegt. Zum Stand der
Arbeiten berichtete Bischof Ackermann:
- Zur Erarbeitung einer standardisierten Aktenführung wurde eine
bundesweite Erhebung zur gegenwärtigen Praxis in den (Erz-)Bistümern
durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für
die Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Rahmenordnung, welche die
Dokumentation von Missbrauchsbeschuldigungen in allen (Erz-)Bistümern
einheitlich, transparent und verbindlich sicherstellen soll. Eine
Expertengruppe wird diese Rahmenordnung erarbeiten, die sich am
weltlichen Beamtenrecht orientieren soll.
- Die MHG-Studie hat die Einrichtung von unabhängigen
Anlaufstellen für Betroffene empfohlen, welche eine niedrigschwellige
und von der katholischen Kirche unabhängige Beratung gewährleisten
sollen. Dazu werden zurzeit Gespräche über eine mögliche
Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Bundeskoordinierung
Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit
und Jugend (BKSF) geführt.
- Zur Weiterentwicklung des gegenwärtigen Verfahrens zur
Anerkennung des Leids fand am 27. Mai 2019 ein Kick-off-Workshop
statt, bei dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft
Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems erarbeitet haben
(siehe auch Aktuelle Meldung vom 28. Mai 2019). Diese bezogen sich
unter anderem auf die Struktur und Transparenz des Verfahrens sowie
auf die Unabhängigkeit des Entscheidungsgremiums. Es wurde außerdem
besprochen, ob eine möglichst individualisierte oder pauschale Lösung
vorzuziehen sei. Deutlich wurde dabei, wie wesentlich ein
betroffenensensibles Vorgehen in dem gesamten Verfahren ist. Die im
Workshop gewonnenen Erkenntnisse werden durch Erhebungen zur
Zufriedenheit von Betroffenen mit dem aktuellen System und zur
Akzeptanz bei den unterschiedlichen Beteiligten ergänzt. Eine
unabhängige Arbeitsgruppe wird beauftragt, Grundsätze für die
Überarbeitung und Weiterentwicklung des Verfahrens vorzulegen, die
auf möglichst breite Zustimmung stoßen.
- Zur Sicherstellung einer transparenten und unabhängigen
Aufarbeitung arbeitet die katholische Kirche mit dem Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM),
Johannes-Wilhelm Rörig, und einer von ihm eingerichteten
Arbeitsgruppe zusammen. Am 22. Mai 2019 fand dazu ein erstes Treffen
statt, bei dem sich über das weitere gemeinsame Vorgehen verständigt
wurde. Bis zum Herbst soll eine Vereinbarung zu einheitlichen
Standards und Kriterien der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im
katholischen Bereich geschlossen werden.
- Im Anschluss an die Beratungen zur MHG-Studie im September 2018
erklärten die deutschen Bischöfe, ein verbindliches überdiözesanes
Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention
einzurichten. Mithilfe eines solchen überdiözesanen Monitorings soll
die bisher bemängelte Undurchsichtigkeit und Uneinheitlichkeit im
Umgang mit den Maßnahmen und Verfahren zur Intervention, Prävention
und Aufarbeitung systematisch erfasst und behoben werden. Dazu wird
eine Zusammenarbeit mit dem Institut für Prävention und Aufarbeitung
(IPA) angestrebt, dessen Gründung am 27. Mai 2019 öffentlich
angekündigt wurde und das Mitte September 2019 in Lantershofen seine
Arbeit aufnimmt.
Hintergrund
Die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch
Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker,
Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Bereich der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahre 2002 wurden
überarbeitet und in einer ersten Fassung am 1. September 2010 ad
experimentum für drei Jahre erlassen. Am 26. August 2013 wurde eine
weitere überarbeitete Fassung für fünf Jahre erlassen. Die
überarbeitete Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an
Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz wurde am 26. August 2013 verabschiedet
und ersetzte damit die Erstfassung vom 23. September 2010.
Hinweise:
Der Maßnahmenkatalog sowie ein Überblick über zentrale Maßnahmen
der katholischen Kirche in Deutschland im Zusammenhang mit sexuellem
Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich seit Januar 2010
sowie weitere Informationen zu den Themen Missbrauch und Prävention
sind unter www.dbk.de auf der Themenseite Sexueller Missbrauch
verfügbar.
Dort sind ebenfalls die aktuellen Versionen der Leitlinien für den
Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker,
Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Bereich der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Rahmenordnung
Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz zu finden.
Pressekontakt:
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228-103 -214
Fax: 0228-103 -254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
Home: www.dbk.de
Herausgeber
P. Dr. Hans Langendörfer SJ
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Original-Content von: Deutsche Bischofskonferenz, übermittelt durch news aktuell
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