Tillmann/Brodesser: Interessen von kleinen und mittleren Versicherern müssen ausreichend berücksichtigt werden
Geschrieben am 27-06-2019 |
Berlin (ots) - Beim Überprüfungsprozess Solvency II unnötige
Bürokratie vermeiden
Die Arbeitsgruppe Finanzen hat zum anstehenden Überprüfungsprozess
von Solvabilität II im Jahr 2020 ein Positionspapier vorgelegt. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter Carsten Brodesser:
"Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag hat am 4. Juni 2019 ein Positionspapier zur geplanten
Überprüfung des Solvabilität II (SII) Regelwerks im Jahr 2020
verabschiedet. SII bildet das einheitliche Aufsichtsregelwerk im
Versicherungswesen in der EU. Neben einer Prüfung der
Solvenzkapitalanforderungen stehen auch mögliche Verbesserungen bzw.
Erleichterungen bei den Berichtspflichten für
Versicherungsunternehmen zur Diskussion.
In ihrem Positionspapier legt die Arbeitsgruppe besonderen Wert
auf die Präzisierung der zukünftigen Rolle der EIOPA (Europäische
Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung). Darüber hinaus ist ein zentrales Anliegen die
Berücksichtigung des Grundsatzes der Proportionalität während des
Überprüfungsprozesses. Er besagt, dass die Erfüllung der
Anforderungen des Regelwerks von der Art, dem Umfang und der
Komplexität der Risiken abhängt, denen sich ein
Versicherungsunternehmen gegenübersieht.
Ähnlich wie im Bankensektor hat Deutschland auch im
Versicherungsbereich viele kleine und mittelständische Versicherer,
deren Risiken - für sich alleine, aber auch für das gesamte
Finanzsystem - nicht mit denen großer Versicherer zu vergleichen
sind.
Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU fordert daher eine Fokussierung der
Arbeit von EIOPA auf aufsichtsrechtliche Konvergenzmaßnahmen. Des
Weiteren wird eine Neubewertung der Einstiegsgrenzen für
SII-Berichtspflichten gefordert, um kleine und mittlere Versicherer
zu entlasten. Sie hält auch den Umfang der verpflichtenden externen
Finanzkommunikation für diskussionswürdig, da sie nicht immer als
adressatengerecht betrachtet wird.
Mehrkosten, die kleinen Versicherern durch unnötige Bürokratie
entstehen, müssen am Ende von den Verbrauchern getragen werden und
machen somit wichtige Versicherungsleistungen für den Endkunden
unnötig teuer. Hier müssen wir im anstehenden Diskussionsprozess
darauf hinwirken, dass die Interessen von Kunden und kleinen
Versicherern ausreichend berücksichtigt werden."
Pressekontakt:
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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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