Kölner Stadt-Anzeiger: Kommt Düsseldorfer "Chefarzt-Fall" erneut vor das Bundesverfassungsgericht
Geschrieben am 29-06-2019 |
Köln (ots) - Erzbistum Köln erwägt Verfassungsbeschwerde -
Mehrheit der Bischöfe will das verhindern - Fristablauf kommende
Woche Grundsatz-Streit über Rechtmäßigkeit einer Kündigung
katholischer Mitarbeiter wegen Wiederheirat ging bis zum EuGH
Köln. In dem bundesweit beachteten Grundsatz-Streit über die
Kündigung eines katholischen Chefarztes durch den kirchlichen
Arbeitgeber wegen Wiederheirat läuft nächste Woche die Frist für die
Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ein. Wie der "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) berichtet, haben die deutschen
Bischöfe mehrheitlich zu verhindern versucht, dass das zuständige
Erzbistum Köln erneut den angestrebten Weg nach Karlsruhe
beschreitet.
Es geht um einen zehnjährigen Rechtsstreit, der zum Präzedenzfall
wurde und am Ende sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
erreichte. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Kündigung, die
der kirchliche Träger des St.-Vinzenz-Krankenhauses in Düsseldorf
2009 gegen den katholischen Internisten Romuald A. ausgesprochen
hatte. Dieser schloss 2008, zwei Jahre nach einer Scheidung, vor dem
Standesamt erneut die Ehe. Die Kirche sah darin einen schweren
Verstoß des Mediziners gegen seine Loyalitätspflicht: Nach
katholischer Lehre ist eine zweite zivile Heirat ausgeschlossen. Der
Arzt klagte gegen seine Kündigung und bekam durch alle Instanzen bis
hinauf zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt Recht. Das sah das
Bundesverfassungsgericht 2014 anders. Es hob das BAG-Urteil auf und
betonte das in der Verfassung verbriefte Selbstbestimmungsrecht der
Kirchen. Im November 2018 aber urteilte der vom Erfurter Gericht
angerufene EuGH, Gehorsam gegenüber der katholischen Ehelehre sei
keine "wesentliche und gerechtfertigte" berufliche Anforderung an
einen Chefarzt, und wertete die Kündigung als diskriminierend. Dies
setzte das BAG im Februar 2019 erwartungsgemäß in einem weiteren
Urteil um.
In einem Treffen der deutschen Generalvikare und Finanzdirektoren
kam es nach Informationen der Zeitung unlängst im Streit über das
weitere Vorgehen zum Eklat, als die Forderung laut wurde, für einen
Kölner Alleingang keine gemeinsamen Ressourcen bereitzustellen. Egal
wie Karlsruhe entschiede - heute könnte Romuald A. nach einer
Änderung der kirchlichen Arbeits-Richtlinien 2015 ohnehin nicht
mehr gekündigt werden.
Der Fall schade der Kirche, Woelki solle ihn ruhen lassen - das
war das Votum, das der Kölner Generalvikar Markus Hofmann seinem
Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, überbringen sollte. Am Montag
hätten die Bischöfe in einer Sitzung ihres Ständigen Rates noch
einmal auf Woelki eingeredet. Einzelne hätten seine Reaktion als
Einlenken verstanden, andere blieben skeptisch. Es sei für ihn noch
nicht ausgemacht, was Woelki am Ende tue, so zitiert die Zeitung aus
der Runde. Auf die Frage nach dem beabsichtigten Vorgehen teilte das
Erzbistum am Freitag lapidar mit, "wir haben derzeit keinen neuen
Stand".
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