Reformstau im Familienrecht endlich abbauen
Geschrieben am 01-07-2019 |
Nürnberg (ots) - Ab heute, 1. Juli 2019, tritt Christine Lambrecht
ihr Amt als Justizministerin an. Der Interessenverband Unterhalt und
Familienrecht (ISUV) fordert die Justizministerin auf, die immer
wieder angekündigten notwendigen Reformen im Familienrecht
umzusetzen. "Von Trennung und Scheidung Betroffenen in schwierigen
familiären Situationen zuzuhören, sie zu verstehen und Zuversicht zu
vermitteln sowie Wege aus Konflikten aufzuzeigen, dafür steht ISUV.
In diesem Sinne wünsche ich mir auch einen Paradigmenwechsel im
Familienrecht ", betont der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus
Zimmer.
"Familienrecht darf nicht den Streit zwischen Eheleuten und Paaren
oder Streit zwischen Eltern um ihre Kinder fördern. Familienrecht
muss verbindliche Wege aufzeigen, Streitigkeiten einvernehmlich
beizulegen", ergänzt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. ISUV möchte
das streitige Verfahren weitestgehend durch "konsensuale Verfahren",
wie Mediation oder kooperative Praxis ersetzen.
Schwerpunkte der Reform müssen sein:
Das Wechselmodells soll durch mediative Begleitung gefördert
werden. "Das Wechselmodell will umsetzen, was die Kinder auch wollen:
Keinen Elternteil verlieren und von beiden beachtet werden. Aber es
soll auch erreicht werden, dass sich Vater und Mutter an der
Erziehung beteiligen, ja die Betreuungsaufgaben teilen, so dass beide
berufstätig sein können. Das Wechselmodell ist eine gesellschaftliche
Notwendigkeit. Doch es funktioniert nur dann ohne große
Reibungsverluste, wenn die Eltern sich an den Schnittstellen
verständigen können", stellt der ISUV-Vorsitzende fest. Mediation ist
ein wichtiger Hebel, damit Kommunikation zwischen den Eltern nach
Trennung und Scheidung im Interesse der Kinder gelingt. Deswegen
fordert ISUV den Gesetzgeber dazu auf, die Beratungskostenhilfe auch
auf die konsensualen Verfahren auszudehnen. Den Einwand, das
beanspruche die öffentlichen Kassen zusätzlich, lässt Zimmer nicht
gelten: "Jedes im Vorfeld erfolgreich abgeschlossenen konsensuale
Verfahren entlastet die Justiz von lang andauernden gerichtlichen
Klageverfahren, für die erheblich mehr aus den öffentlichen Kassen im
Wege der Verfahrenskostenhilfe bezahlt werden muss."
Ein weiteres Reformziel des ISUV ist die gemeinsame Sorge der
Eltern für ihre außerehelich geborenen Kinder ab Geburt und nach
Feststehen der Vaterschaft.
"In der Praxis zeigt sich, die jetzige Regelung macht den Vater
abhängig vom Wohlwollen der Mutter", kritisiert Pressesprecher
Linsler.
"Deutlicher Reformbedarf" besteht beim Kindesunterhalt.
Entscheiden sich Eltern für eine dem Wechselmodell nahekommende
gemeinsame Betreuung - so wird der Unterhaltspflichtige - unabhängig
ob Vater oder Mutter - finanziell erheblich benachteiligt. Nach
derzeitiger Rechtslage hat der Unterhaltspflichtige den vollen
Unterhalt zu bezahlen, solange sein Betreuungsanteil nicht 50%
erreicht. Leistet also der Unterhaltspflichtige, in der überwiegenden
Zahl der Fälle der Vater - einen Betreuungsanteil von 45 %, so wird
sein Anteil finanziell ignoriert.
Der zunehmende Trend von Eltern bei Trennung und Scheidung
weiterhin gemeinsam Elternverantwortung zu übernehmen, macht in drei
zentralen rechtlichen Bereichen Reformen notwendig: im Recht der
elterlichen Sorge und des Umgangs, im Unterhaltsrecht und im
öffentlichen Recht. Der Verband hat die "notwendigen Reformen in
einer Agenda zusammengefasst. Gefordert wird eine Reform des
Familienrechts, die sich nicht an Modellen, sondern an praktischen
Fragen orientiert, die in der Agenda aufgelistet werden. Unabhängig
davon, für welches Betreuungsmodell sich die Eltern entscheiden, es
besteht Reformbedarf.
ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche
Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung,
Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen
betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als
gemeinnützige Organisation anerkannt.
Pressekontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911/55 04 78, - info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2,
79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a,
97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de
Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV, übermittelt durch news aktuell
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