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Aktuelle Folge von GTÜ-TV zu "Vollgutachten" und "Einzelabnahme" (VIDEO)

Geschrieben am 03-07-2019

Stuttgart (ots) -

Das Monopol fiel im März 2019: Seitdem darf die GTÜ auch
"Vollgutachten" und "Einzelabnahmen" nach § 21 StVZO durchführen. Die
aktuelle Folge von GTÜ-TV berichtet über die Neuerung - und stellt
die Möglichkeiten kompakt anhand von drei typischen
Fahrzeugbeispielen dar, einem Importwagen aus den USA, einem
Oldtimer-Sportwagen aus der EU sowie einem getunten Cabriolet.

Ein Importwagen aus den USA ist ein typischer Fall für ein
"Vollgutachten" nach § 21 StVZO. Diese darf seit 22. März 2019 auch
die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung erstellen. Bei
außereuropäischen Importwagen - im Film ein Dodge Ram, ein beliebter
amerikanischer Pick-up - nimmt die GTÜ beispielsweise eine technische
Durchsicht im Rahmen einer Hauptuntersuchung, eine
Fahrzeugbeschreibung und eine Überprüfung mit der Übereinstimmung mit
den gültigen Rechtsvorschriften vor.

Für einen Oldtimer aus der Europäischen Union steht das zweite
Beispiel: ein Ferrari 328 GTS. Wird ein älteres Importfahrzeug von
außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung erstmals hier
zugelassen, ist gleichfalls ein "Vollgutachten" nach § 21 StVZO
erforderlich. Hier prüft der GTÜ-Experte ebenfalls genau den
zulassungsfähigen Zustand des Klassikers.

Das dritte typische Beispiel: ein Tuning-Fahrzeug, das ein
Gewindefahrwerk sowie ein geänderte Rad-Reifen-Kombination erhalten
hat. Da es sich dabei um sicherheitsrelevante Teile handelt, die zwar
grundsätzlich für den Fahrzeuganbau zugelassen, aber nicht für
bestimmte Typen genehmigt sind, erstellt die GTÜ in auch in solchen
Fällen das notwendige Fachgutachten.

Ein Rat von der GTÜ dazu: Möchte man technische Veränderungen am
Fahrzeug vornehmen, kann man sich bereits im Vorfeld von den Experten
bei einem GTÜ-Partner gezielt beraten lassen. So können nicht
genehmigungsfähige Umbauten frühzeitig ausgeschlossen werden und es
kann nach geeigneten Alternativen gesucht werden.



Pressekontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Frank Reichert · Leiter Unternehmenskommunikation
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: frank.reichert@gtue.de · http://presse.gtue.de

Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH, übermittelt durch news aktuell


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