Abgas-Skandal: "Musterklage ist jetzt überflüssig" / VW-Vorstand Herbert Diess spricht von Betrug
Geschrieben am 03-07-2019 |
Bremen (ots) - Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Bremer
Kanzlei KWAG Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Dieselbesitzern,
jetzt aus der Musterklage auszusteigen. "Das Verfahren ist
überflüssig, wenn der VW-Vorstandsvorsitzende öffentlich einräumt,
die seinerzeit Verantwortlichen hätten betrogen." Herbert Diess hatte
in der ZDF-Sendung "Lanz" am 18. Juni 2019, angesprochen auf das
Verhalten von VW und die Installation illegaler
Abschaltvorrichtungen, wörtlich gesagt: "Das, was wir gemacht haben,
war Betrug." Damit sei die Musterklage für VW-Kunden überflüssig
geworden. "Wenn der Vorstandsvorsitzende der VW AG einräumt, dass die
damaligen Verantwortlichen betrogen haben, wozu dann noch eine
langwierige Feststellungsklage, die eben genau das ans Licht bringen
soll", sagt Ahrens.
Seiner Ansicht nach sind VW-Kunden jetzt erheblich besser beraten,
wenn sie individuell klagen. Ahrens: "Je länger man wartet, umso mehr
steigt die Nutzungsentschädigung, die vom zu erstattenden Kaufpreis
abgezogen wird - und eine Entscheidung im Musterklageverfahren wird
dauern." Außerdem müssten Betroffene danach ohnehin individuell ihre
Ansprüche geltend machen.
Obendrein würden jetzt immer mehr Gerichte im VW-Abgas-Skandal
zugunsten der betroffenen Kunden urteilen. Aktuell hätten von KWAG
vertretenen VW-Kunden vor den Landgerichten in Aurich, Düsseldorf,
Freiburg, Oldenburg, Stade und Stuttgart gegen den Konzern gesiegt.
Vorher hatte bereits das Landgericht Bremen ebenfalls zugunsten der
Kunden geurteilt.
So habe etwa das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG wegen
vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises
gegen Rückgabe eines VW Sharan 2.0 TDI verurteilt. Vom Schadensersatz
wird ein Nutzungsersatz abgezogen. Laut Rechtsanwalt Ahrens sehen das
andere Landgerichte auch so. "Wir haben bereits Dutzende Urteile
zugunsten der VW Kunden erstritten. Und das Netz der
Landgerichtsbezirke, die VW-Kunden Schadensersatz zusprechen, wird
immer dichter."
Es gebe daher keinen Grund, erst im Wege des langwierigen
Musterklageverfahrens Tatsachen feststellen zu lassen, die die
Gerichte bereits jetzt zur Begründung ihrer Urteile heranziehen
würden.
Auch höhere Gerichtsinstanzen hätten bereits signalisiert,
zugunsten der Kunden zu urteilen. So habe der 1. Zivilsenat am
Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem kürzlich ergangenen,
sogenannten rechtlichen Hinweis festgestellt, dass er den VW-Konzern
im Dieselskandal für schadensersatzpflichtig hält. Hintergrund war
die Klage des Besitzers eines Audi A 1, der das Fahrzeug im Sommer
2013 gebraucht gekauft hatte. Nach dem Software-Update wegen der
Abgasmanipulation klagte er auf Schadensersatz, verlor aber in der
ersten Instanz vor dem Landgericht Oldenburg. Das Berufungsgericht
sieht den Fall jetzt völlig anders. Ahrens: "Das OLG geht nun auch
von einer sittenwidrigen Schädigung des Käufers aus und machte
deutlich, dass der Kläger mit seiner Berufung Erfolg haben werde."
Auch dieser Kunde könne dann seinen Wagen gegen Nutzungsentschädigung
zurückgeben. Außerdem soll er die Anwaltskosten erstattet bekommen.
Ob es der beklagte VW-Konzern nun tatsächlich zu einem OLG-Urteil
kommen lässt, ist noch offen.
Allerdings können Betroffene laut Ahrens nur bis zum 30. September
aus dem Musterklageverfahren aussteigen, um individuell gegen
Volkswagen vorzugehen. Wenn Ende September wie geplant der erste
Verhandlungstermin begonnen hat, sei kein Ausstieg mehr möglich.
Sorgen, dass ihre Ansprüche inzwischen möglicherweise verjährt sind,
müssten sie sich nicht machen. "Verjährung tritt entgegen
anderslautenden Berichten tatsächlich erst Ende 2019 ein", sagt
Ahrens.
Kanzleiprofil KWAG RECHTSANWÄLTE
KWAG RECHTSANWÄLTE mit Sitz in Bremen gehört zu den erfolgreichen,
vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG RECHTSANWÄLTE sind
Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG
RECHTSANWÄLTE positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG RECHTSANWÄLTE zu
einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandan-ten,
vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben
vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im
VW-Abgas-Skandal, gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde
juristische Beratung im Arbeits-, Immobilien- und Umweltrecht.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens,
KWAG RECHTSANWÄLTE,
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a,
28217 Bremen,info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0,
Fax: 0421 520948-9,
www.kwag-recht.de
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