EANS-Hauptversammlung: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft / Ergebnisse zur Hauptversammlung
Geschrieben am 04-07-2019 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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04.07.2019
Zwtl.: Ergebnisse der Hauptversammlung der AT&S
Die heutige 25. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie und
Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) hat eine Dividende in Höhe von 0,60 EUR
je gewinnberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2018/19 beschlossen. Ex-
Tag ist der 23. Juli 2019, Nachweisstichtag der 24. Juli 2019 und
Dividendenzahltag der 25. Juli 2019.
Nach Auslaufen der regulären Funktionsperiode wurden Mag. Dr. Karin Schaupp,
Mag. DDr. Regina Prehofer, sowie Dr. Georg Riedl erneut in den Aufsichtsrat
gewählt. Mag. Gerhard Pichler scheidet nach zehnjähriger Tätigkeit aus dem
Aufsichtsrat aus, ihm gilt seitens des Unternehmens und des Aufsichtsrates Dank
für seine langjährige, kompetente Mitarbeit. Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
wurde erstmals in den Aufsichtsrat gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden
für die satzungsmäßige Höchstdauer gewählt (das ist bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/24
beschließt).
Neben den Ermächtigungen des Vorstands der AT&S zum Erwerb sowie zur Verwendung
und Veräußerung eigener Aktien (siehe diesbezüglich die gesonderten
Veröffentlichungen nach § 119 Abs 9 BörseG 2018) wurde der Vorstand der AT&S in
der heutigen Hauptversammlung auch ermächtigt, bis zum 3. Juli 2024 das
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR
21.367.500,-- durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand wurde diesbezüglich ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder
teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren
Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage,
Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen
(genehmigtes Kapital).
Außerdem wurde der Vorstand der AT&S in der Hauptversammlung ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den
Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR
150.000.000,-- auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue auf Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand
festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand
wurde diesbezüglich auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach
Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften die Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale
sowie die Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (insbesondere
Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung,
Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -
pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis) zu bestimmen. Weiters wurde
der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die
Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen.
Zudem wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis
zu EUR 21.367.500,-- durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuer, auf
Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung
wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere
Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte).
Folgende betragsmäßige Determinierung der angeführten Ermächtigungen ist zu
beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der
Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen
oder potentiell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten
Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von 19.425.000 nicht überschreiten
(betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).
Die Satzung wurde entsprechend dieser Beschlüsse zum genehmigten Kapital und zum
bedingten Kapital bzw zu den Wandelschuldverschreibungen in § 4 (Grundkapital)
geändert.
Auch alle sonstigen zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkte wurden
von den bei der Hauptversammlung anwesenden Aktionären angenommen.
Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen AT&S Hauptversammlung 2019 finden Sie
unter www.ats.net [http://www.ats.net/].
Rückfragehinweis:
Gerda Königstorfer
Director Investor Relations & Communications
Tel: +43 3842 200-5925
Mobil: +43 676 8955 5925
g.koenigstorfer@ats.net
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
A-8700 Leoben
Telefon: 03842 200-0
FAX:
Email: ir@ats.net
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Sprache: Deutsch
Original-Content von: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell
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