Schön: Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes weiter beobachten
Geschrieben am 09-07-2019 |
Berlin (ots) -
Ja zu Informationskampagnen, Nein zur Verschärfung des Gesetzes
Am morgigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht der
Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der
Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern beschließen. Dazu
erklärt die stellvertretene Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
"Der Bericht zeigt vor allem eins: Die Datenerhebung und die
Bewertung des Entgelttransparenzgesetzes erfolgten zu einem sehr
frühen Zeitpunkt: Insbesondere gilt das für ein zentrales Instrument,
den individuellen Auskunftsanspruch. Dieser kann seit dem 6.1.2018
geltend gemacht werden, erste Interviews über die neue Regelung
erfolgten bereits im Mai und im Juni 2018. Daher ist eine umfassende
Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht möglich.
Die Bundesregierung spricht in ihrer Stellungnahme selbst davon,
dass das Evaluationsgutachten von Kienbaum lediglich erste Hinweise
auf die Wirksamkeit des Gesetzes geben kann. Mehr aber auch nicht.
Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD festgelegt, dass wir auf
der Grundlage der ersten Erfahrungen über weitere erforderliche
Schritte entscheiden werden. Sinnvoll sind sicherlich die von der
Bundesregierung vorgeschlagenen Informations- und Beratungsangebote,
um die Regelungen des Gesetzes bekannter zu machen. Verschärfungen
dagegen, wie sie Kienbaum empfiehlt, wären übereilt."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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