NRW plant de facto Moratorium für Windenergie
Geschrieben am 11-07-2019 |
Berlin (ots) - Nordrhein-Westfalen beschließt mit neuem
Landesentwicklungsplan de facto den Ausbaustopp der Windkraft -
Flächen für Windenergie werden stark reduziert - NRW sabotiert Ausbau
der Erneuerbaren Energien und Klimaschutz - Deutsche Umwelthilfe
kritisiert Vorhaben scharf und fordert prozentuale Flächenvorgaben
für Windenergie
Am morgigen Freitag, den 12. Juli 2019, möchte der Landtag von
Nordrhein-Westfalen einen neuen Landesentwicklungsplan verabschieden.
Dieser schreibt Restriktionen für den Bau neuer Windenergieanlagen
fest, die den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW)
faktisch stoppen. Dieses Vorhaben kritisiert die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) scharf. Demnach müssen Vorranggebiete für Windenergie nicht
mehr verpflichtend in den Regionalplänen festgelegt werden. Die
Privilegierung von Windenergieanlagen im Wald fällt komplett weg.
Zwischen Wohngebieten und Windenergieanlagen wird ein pauschaler
Abstand von 1.500 Metern festgelegt. Diese Maßnahmen begrenzen die
Flächen, auf denen der Bau von Windenergieanlagen möglich ist,
erheblich. Landesentwicklungspläne gelten in der Regel viele Jahre.
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2030 mindestens 65 Prozent des
Stroms aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der
nordrhein-westfälische Landtag beschließt mit dem neuen
Landesentwicklungsplan de facto ein Moratorium der Windenergie in
NRW. Allein mit der geplanten Abstandsregelung verabschiedet sich NRW
vom Ausbau der Windenergie und damit vom Klimaschutz. Nach Bayern
entzieht sich ein zweites Bundesland der Verantwortung für den Ausbau
der klimafreundlichen Windenergie. Diese Entscheidung ist völlig
unverständlich und realitätsfern. Während die Städte und Kommunen in
NRW reihenweise den Klimanotstand ausrufen, setzt man auf Landesebene
ein Ausrufezeichen gegen den Klimaschutz."
"Nach der Grundsatzentscheidung für den Kohleausstieg muss die
Landesregierung sich entschlossen für den Einstieg in die
Erneuerbaren Energien entscheiden. Wir brauchen dringend Vorgaben des
Bundes, wie viel Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur
Verfügung gestellt werden müssen. Die Akzeptanz der Menschen vor Ort
ist essentiell, deshalb brauchen wir eine frühere Beteiligung an der
Standortplanung und eine finanzielle Teilhabe der Kommunen," so
Müller-Kraenner weiter.
Hintergrund: Das Umweltbundesamt hat in einer aktuellen Studie
gezeigt, dass bei einem pauschalen Abstand von 1.500 Metern nur noch
15 - 40 Prozent der bisherigen Flächenkulisse für Windenergie
übrigblieben. Ein Zubau an Windkapazität gegenüber dem Status Quo
wäre schon bei einem Abstand von 1.000 Meter nicht mehr möglich.
Links: Zur Studie des Umweltbundesamts (2019): Auswirkungen von
Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen:
http://ots.de/5sN7VM
Sechs-Punkte-Plan der DUH für die Erreichung des EE-Ziels 2030:
https://www.duh.de/duh-energiewende/klimafreundliche-energie/#c71906
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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