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TÜV SÜD: Auch kleine Betriebe müssen Datenschutz beachten

Geschrieben am 18-07-2019

München (ots) - Ende Juni hat der Bundestag eine Änderung im
Datenschutzgesetz beschlossen, um kleine Betriebe bei der Umsetzung
der DSGVO zu entlasten. Erst ab zwanzig Mitarbeitern, die sich
ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
beschäftigen, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, einen
Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bisher war das schon ab zehn
Mitarbeitern der Fall. TÜV SÜD warnt allerdings davor, das Thema
Datenschutz jetzt zu vernachlässigen. Neue Schulungstermine dazu,
aber auch zu vielen anderen Themen, sind auf der Website der TÜV SÜD
Akademie ab sofort online verfügbar.

"Viele Mitarbeiter sind nach wie vor nicht ausreichend geschult
zum Thema Datenschutz, dieser wichtige Aspekt wird leider noch viel
zu oft vernachlässigt", sagt Jörg Schemat, Geschäftsführer TÜV SÜD
Akademie. Laut einer Online-Umfrage im Auftrag von TÜV SÜD im Mai
2019 gaben nur 44 Prozent der befragten Unternehmen an, ihre
Mitarbeiter ausreichend zur Umsetzung der
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschult zu haben. Auch
angesichts der gesetzlichen Erleichterung auf nationaler Ebene in
Deutschland sollten kleine Unternehmen das Thema Datenschutz auch
jetzt nicht vernachlässigen. Denn nach wie vor liegt die
Verantwortung für die Umsetzung in vollem Umfang bei der
Geschäftsleitung, auch wenn kein Datenschutzbeauftragter
verpflichtend vorgeschrieben ist. Bei einem Verstoß gegen die
Datenschutzrichtlinien drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20
Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes.

Datenschutzfachportal mit Expertentipps für die Praxis

Die DSGVO-Schulungen der TÜV SÜD Akademie reichen von den
Grundlagen über Update-Seminare und Praxisworkshops bis hin zu
speziellen Kursen für den Datenschutz im Personalwesen oder
Gesundheitswesen. Zudem bietet das vor einem Jahr erfolgreich
gestartete Datenschutzfachportal der TÜV SÜD Akademie registrierten
Nutzern den Zugriff auf aktuelles Fachwissen und Expertentipps für
die tägliche Praxis, DSGVO-Prozesse sind hier übersichtlich
dargestellt. Alle Arbeitshilfen, Checklisten und Muster des
kostenpflichtigen Angebots sind downloadbar und individuell
editierbar. In Indien und Singapur wird das Datenschutzfachportal
bald ebenfalls verfügbar sein. Das internationale Portal beinhaltet
die EU-einheitlichen Vorgaben der General Data Protection Regulation
(GDPR), also keine nationalen Rechte.

Neue Fortbildungstermine 2020

Neue Termine für Schulungen zum Thema Datenschutz, aber auch zu
vielen anderen Themen, sind ab sofort auch für 2020 online verfügbar.
Die TÜV SÜD Akademie hat Schulungen und Fortbildungen zu über 100
Themengebieten aus Management und Technik, zum Beispiel zum digitalen
Wandel und Innovationsmanagement im Programm. BIM-Anwendungen und
Industrie 4.0 sind einige der aktuellen Bereiche, neben Klassikern
wie Qualitätsmanagement oder Brandschutz. Die TÜV SÜD Akademie legt
besonderen Wert auf ein großes Angebot an digitalen Lernformaten wie
E-Learnings, Webinaren, Virtual-Reality- und 360o-Trainings.

Alle Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die Termine der TÜV
SÜD Akademie gibt es online unter: www.tuev-sued.de/akademie.

Die Registrierung für das Datenschutz-Fachportal ist über
folgenden Link möglich: www.tuev-sued.de/datenschutz-portal.

Umfassende Informationen zum Thema Datenschutz nach EU-DSGVO,
externer Datenschutzbeauftragter, geprüfte Auftragsverarbeitung und
zertifizierte Datenträgervernichtung bietet die TÜV SÜD Sec-IT GmbH
unter https://www.tuev-sued.de/fokus-themen/it-security.



Pressekontakt:
Sabine Krömer
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel. +49 (0) 89 / 57 91 - 29 35
Fax +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail sabine.kroemer@tuev-sued.de
Internet www.tuev-sued.de

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell


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