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Neue Gesichtspunkte der Alster-Terrain KG zum Bodenrecht

Geschrieben am 25-07-2019

Hamburg (ots) - Das Problem der Wohnungsknappheit hat diverse
Ursachen. Welche Lösungsansätze eine Veränderung des Bodenrechts
bieten, zeigen die Überlegungen der Alster Terrain KG.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Wohnnachfrage deutlich
höher ist als das Angebot, und dass die Wohnungsnachfrage weiter
steigen wird und sich das Problem weiter zuspitzt. Lösungen müssen
her und zwar so schnell wie möglich.

Weitgehende Einigkeit besteht auch darüber, dass zu wenig Bauland
eines der größten Hindernisse ist, den besonders dringenden
Nachfrageüberhang nach bezahlbarem Wohnungsbau zu beseitigen. Bei
einer Sonderumfrage des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW
äußerten einerseits fast 90% der befragten Wohnungsunternehmen, dass
sie in den nächsten ein bis zwei Jahren in den Neubau von Wohnungen
investieren wollen. Gleichzeitig äußerten ca. 65% der Befragten, dass
in ihrem Marktumfeld nicht ausreichend Bauland zur Verfügung steht
und ca. 60% bezeichneten diesen Umstand als das größte Hemmnis für
den Wohnungsneubau.

Die Überlegungen der Alster-Terrain KG setzen genau hier an und
sehen in einer Veränderung des Erbbaurechts und der
Grundstücksbesteuerung Lösungsansätze, während sie den Enteignungs-
und Verstaatlichungsgedanken im Immobilienbereich sehr kritisch
sehen.

Das Erbbaurecht sollte modernisiert werden

Der Bodenknappheit ist nicht nur durch Verkauf von Baugrundstücken
sondern auch durch Erbbaubaurechte entgegenzuwirken. Aus Sicht der
Alster Terrain KG spricht u. a. unter dem Aspekt der Gerechtigkeit
und der Wirtschaftlichkeit vieles dafür, Grund und Boden der
öffentlichen Hand in geeigneten Fällen nicht mehr zu verkaufen
sondern im Erbbaurecht zu vergeben.

Aufgrund der aktuellen Handhabung des Erbbaurechts gibt es
allerdings sehr gute Gründe, warum die Wohnungswirtschaft und auch
viele andere Menschen eine solche Lösung der Bodenfrage als
hochproblematisch ansehen:

Ein Problem ist, dass bei Ablauf der vereinbarten Zeit die vom
Bodennutzer auf eigene Kosten errichteten Baulichkeiten zu einem
stark reduzierten Geldbetrag an den Ausgeber des Bodens fallen
(ungerechtes Heimfallrecht). Dieses Problem ist zu lösen, indem
staatlichen Erbbaurechts-Ausgebern vorgeschrieben wird, im Heimfall
den Bauherrn den Gebäudewert zu 100% zu erstatten.

Baulandknappheit erhöht sich durch Fehlbesteuerung und Inflation

Überall wird gefordert, dass Bodenbesitzer, die nicht selber bauen
wollen, verpflichtet werden müssten, ihren Boden zu veräußern.

Aus steuerlichen und inflationären Gründen wirkt sich der Verkauf
des Bodens unter gegebenen Bedingungen jedoch nicht selten ungünstig
aus.

Der Bundesfinanzhof hat es für richtig gehalten, diejenigen, die
gelegentlich Bauland verkaufen als "Grundstückshändler" einzustufen
mit der Konsequenz, das Gewerbe- und Einkommensteuern fällig werden.
Diese können bis zu annähernd zwei Drittel des erzielten Kaufpreises
ausmachen und somit den Verkauf von Grundstücken zur Fehlentscheidung
werden lassen.

Darüber hinaus erweist sich unser Geldsystem als derart fragil,
dass auch aus diesem Grunde ein irrationales Verhalten erwartet
würde, wenn man meint, ein Eigentümer von Bauland sei gut beraten,
dieses Vermögen durch einen Verkauf umzuwandeln, um das erzielte Geld
dann beispielsweise in Staatsanleihen, Lebensversicherungen oder
ähnlichen Geldanlagen zu investieren.

Bekanntlich hat man bei dem derzeit sogenannten Fiat-Geldsystem
Geld aus dem Nichts geschöpft, so daß auf der Hand liegt, daß alles,
was Geldvermögensanlagen nahesteht, mittel- und langfristig einem
erheblichen Wertverlust ausgesetzt sein kann.

Gerade Besitzer von Immobilien, von Wald und von Grund und Boden
sind gewohnt, in Generationen zu denken und nicht an einem
kurzfristigen Profit, der sich durch überhitzte Preise in
Zeitpunkten, wie dies jetzt der Fall ist, erzielen lassen.

Lösungsansätze sieht die Alster-Terrain zum einen darin, die
rigide und schwer nachvollziehbare Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofes, mit der ein großer Teil der Verkäufer von
Grundbesitz zu Händlern umfunktioniert werden, fallen zu lassen. Zum
zweiten würde Bauland dann mobilisiert werden, wenn dessen Verkauf
grundsätzlich von Steuerbelastungen befreit wird (soweit es sich
jedenfalls um Privat- und nicht um Betriebsvermögen handelt).

Weitere Informationen finden sich unter: http://ots.de/4XU0A0



Pressekontakt:
ALSTER-TERRAIN Bau- und Grundstücks GmbH & Co. KG
Abteilung Presse
Herbert-Weichmann-Straße 67

22085 Hamburg

Tel.: 040/22 72 66-0
E-Mail: mail@alsterterrain.de
Web: http://www.alsterterrain.de/
https://www.competence-site.de/alster-terrain/

Original-Content von: ALSTER-TERRAIN Bau- und Grundstücks GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell


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