68 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention - Genfer Flüchtlingskonvention ins Zentrum der europäischen Flüchtlingspolitik stellen
Geschrieben am 26-07-2019 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt
anlässlich des 68. Jahrestags der Verabschiedung des Abkommens über
die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) am
28. Juli 1951:
"Die Europäische Union muss die Genfer Flüchtlingskonvention
wieder verstärkt ins Zentrum ihrer Flüchtlingspolitik stellen. Alle
EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten der Konvention. Sie bildet
die Grundlage des europäischen Asylrechts und wurde mit der Aufnahme
in die EU-Grundrechtecharta bekräftigt (Artikel 18). Zu den
wichtigsten Prinzipien der Konvention zählen das Recht aller
Geflüchteten auf ein faires Verfahren zur Prüfung der
Schutzbedürftigkeit, das Verbot der Zurückweisung an der Grenze und
das Verbot der Abschiebung in Staaten, in denen den Menschen Gefahren
für Leib und Leben drohen. Gerade mit Blick auf die Situation an den
EU-Außengrenzen und auf dem Mittelmeer sind diese Prinzipien und ihre
Anwendung genauso wichtig wie vor 68 Jahren.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist bis heute das wichtigste
internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Mit der Konvention
haben die Staaten in der Folge des Zweiten Weltkriegs ihre gemeinsame
Verantwortung für die Gewährleistung der Menschenrechte von
Geflüchteten anerkannt. Sie ist bis heute die zentrale Grundlage des
internationalen Flüchtlingsrechts und verpflichtet Deutschland und
alle anderen Unterzeichnerstaaten zum Schutz von Geflüchteten.
Menschen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt wurden oder Verfolgung
befürchten müssen, sind in besonderem Maße von der Solidarität der
internationalen Gemeinschaft abhängig."
Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention
verabschiedet. Am 19. November 1951 ratifizierte die Bundesrepublik
Deutschland das Abkommen. Insgesamt sind bisher 148 Staaten der
Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von 1967
beigetreten. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten der Genfer
Flüchtlingskonvention.
Weitere Informationen:
Das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR https://www.unhcr.org/dach/de/
Seenotrettung und Flüchtlingsschutz. Menschenrechtliche und
seerechtliche Pflichten solidarisch erfüllen. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2018. http://ots.de/HZ7Juz
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 * Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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