Bundesnotarkammer begrüßt Erweiterung der Geldwäsche-Meldepflicht für Notare im Immobilienbereich / Präsident Bormann erwartet künftig deutlich mehr Meldungen als bisher
Geschrieben am 31-07-2019 |
Berlin (ots) - Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten
Gesetzentwurf zur Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie, der
eine deutliche Erweiterung der Meldepflicht der Notare im
Immobilienbereich vorsieht, erklärt die Bundesnotarkammer:
Durch die zuverlässige Prüfung und Dokumentation der Identität der
Beteiligten, die langjährige Aufbewahrung notarieller Urkunden und
die steuerlichen Meldungen an die Finanzämter leisten die Notare
schon bisher einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung. In Zusammenarbeit mit den
Grundbuchämtern führt die notarielle Tätigkeit zu einer großen
Transparenz von Immobiliengeschäften. Dies schreckt Straftäter
bereits im Vorfeld ab.
"Wir begrüßen die in dem Gesetzentwurf enthaltene Erweiterung der
Meldepflicht der Notare, die wir selbst schon seit einiger Zeit
empfehlen", sagte der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens
Bormann, am Mittwoch in Berlin. Künftig sollen nach dem Willen der
Bundesregierung Notare in bestimmten, besonders geldwäscherelevanten
Konstellationen immer eine Meldung abgeben. Welche Fälle dies im
Einzelnen sein werden, ist noch nicht bekannt. In Betracht kommen
aber beispielsweise Geschäfte, bei denen der Käufer einen engen Bezug
zu Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko hat oder bei denen sich
die hinter der Transaktion stehenden wirtschaftlich Berechtigten
aufgrund intransparenter Beteiligungsstrukturen nicht ermitteln
lassen.
Bormann: "Die erweiterte Meldepflicht wird zu deutlich mehr
Meldungen wegen Geldwäscheverdachts durch Notare als in der
Vergangenheit führen". Zudem sei zu erwarten, dass sie eine noch
höhere Abschreckungswirkung mit sich bringen und den deutschen
Immobilienmarkt deutlich unattraktiver für Geldwäscher machen werde.
Denn die bisherige Gesetzeslage lasse Meldungen an die Zentralstelle
für Finanztransaktionsuntersuchungen durch den Notar nur zu, wenn
dieser positive Kenntnis darüber habe, dass das Mandatsverhältnis für
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden solle.
Dies sei in der Praxis aber nur selten der Fall.
Der Präsident der Bundesnotarammer erwartet durch die geplante
Neuregelung auch mehr Rechtssicherheit für die Notare: "Sachverhalte,
die der erweiterten Meldepflicht unterliegen, können Notare künftig
melden, ohne dabei Gefahr zu laufen, gegen die notarielle
Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen."
Über die Bundesnotarkammer:
Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts und die berufsständische Vertretung für alle Notarinnen und
Notare auf Bundesebene. Ihre 21 Mitglieder sind alle Notarkammern im
gesamten Bundesgebiet. Zur Bundesnotarkammer gehören ferner das
Zentrale Vorsorgeregister, das Zentrale Testamentsregister, die
Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die NotarNet GmbH mit
Sitz in Köln sowie das Deutsche Notarinstitut mit Sitz in Würzburg.
Weitere Informationen zur Bundesnotarkammer und zur Tätigkeit der
Notarinnen und Notare finden Sie unter www.bnotk.de.
Pressekontakt:
Dominik Hüren
Pressesprecher der Bundesnotarkammer
Telefon: 030-3838660
E-Mail: presse@bnotk.de
Original-Content von: Bundesnotarkammer Berlin, übermittelt durch news aktuell
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