Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart
Geschrieben am 06-08-2019 |
Berlin/Stuttgart (ots) - Im Klageverfahren für die Saubere Luft in
Stuttgart hat die DUH einen weiteren Antrag auf Vollstreckung beim
Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt - Nachdem sich die
Landesregierung trotz mehrmals von Gerichten angedrohten bzw.
festgesetzten Zwangsgeldern weiterhin weigert, ein
höchstrichterliches Urteil zur Sicherstellung der Sauberen Luft
umzusetzen, beantragt die DUH nun die Beugehaft gegen
Ministerpräsident Kretschmann sowie Vizeministerpräsident Strobl -
Sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart als auch der
Verwaltungsgerichtshof von Baden Württemberg sehen elementarste
rechtsstaatliche Grundsätze durch die Landesregierung verletzt -
Landesregierung muss zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel sofort in
den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufnehmen
Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die
Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart
hat die DUH am 2. August 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart
einen Antrag auf Beugehaft zur Vollstreckung des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 eingereicht. Alle vier
bisher gerichtlich erwirkten Zwangsgeldandrohungen und
Zwangsgeldfestsetzungen gegen die Landesregierung Baden-Württemberg
wurden von der Landesregierung weitgehend ignoriert. Das
rechtskräftige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde
bisher nicht umgesetzt.
Die DUH hatte daher die Landesregierung aufgefordert, bis zum 26.
Juli 2019 mitzuteilen, ob man die durch die Gerichte mehrfach
geforderten Änderungen des Luftreinhalteplans vornehmen werde. In
ihrer Antwort wiederholten die Vertreter des Landes Baden-Württemberg
aber lediglich diejenigen Argumente, die zuvor schon durch die
Gerichte in mehreren Entscheidungen zurückgewiesen wurden. Das Land
Baden-Württemberg hat somit im Grunde nochmals bestätigt, dass es
nicht gewillt ist, die gerichtlichen Verurteilungen umzusetzen.
Um die Landesregierung endlich zur Umsetzung des bereits seit 2018
rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für die Saubere
Luft in Stuttgart zu bewegen, hat die DUH daher nun den Antrag auf
Vollstreckung des Urteils gestellt. In der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, dass auch bei Behörden,
die sich renitent weigern, Gerichtsurteile zu erfüllen, die
Zwangsvollstreckungsregeln der Zivilprozessordnung anzuwenden sind.
Diese sehen Beugehaft gegen die verantwortlichen Vertreter vor. Die
DUH hat daher beantragt, Beugehaft gegen den Ministerpräsidenten von
Baden-Württemberg, den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den
Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart zu
verhängen, da deren politisches Handeln entscheidend für die Frage
ist, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt wird.
Ziel des Verfahrens der DUH ist die schnellstmögliche Einhaltung
des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Dazu nötig ist nach Urteil
des VG Stuttgart vom Juli 2017 die Einführung von zonalen
Fahrverboten für Dieselfahrzeuge einschließlich der Abgasnorm Euro 5.
Zuletzt hatte das VG Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein
Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung
festgesetzt, da der Luftreinhalteplan abermals nicht, wie vom Gericht
angeordnet, zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben und um zonale
Diesel-Fahrverbote ergänzt wurde. Das VG Stuttgart findet in dem
Beschluss klare Worte: Durch die Weigerung, "der gerichtlich
auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten", werden "elementarste
rechtsstaatliche Grundsätze" durch die Landesregierung verletzt.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In unseren
Bemühungen für die Saubere Luft in Stuttgart sehen wir uns gezwungen,
wie bereits im vergangenen Jahr gegenüber dem bayerischen
Ministerpräsidenten, nun auch die Beugehaft für die verantwortlichen
Politiker in Baden-Württemberg zu beantragen. Dass es überhaupt so
weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die
baden-württembergische Landesregierung. Hier zeigt sich, welch hohen
Stellenwert die Interessen der Diesel-Konzerne im Gegensatz zum
verweigerten Gesundheitsschutz für die Stuttgarter Bürgerinnen und
Bürger haben."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt:
"Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber
nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über
einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss
mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür das Mittel
der Beugehaft vor. Es ist anzuwenden. Alternativ wäre es allenfalls
denkbar, dass die Landesregierung täglich ein Zwangsgeld in Höhe von
10.000 Euro zahlt, welches an eine gemeinnützige Organisation
ausgezahlt wird und nicht in der Staatskasse verbleibt. Der Fiskus
müsste für diese Zahlungen Regress bei den verantwortlichen
Amtspersonen nehmen."
Im Verfahren für die Saubere Luft in München verhandelt der
Europäische Gerichtshof am 3. September 2019 über die Frage, ob
Beugehaft gegen den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder
angeordnet werden kann. Die DUH ist zuversichtlich, dass diese Frage
zugunsten der Rechtsstaatlichkeit und damit der Durchsetzung des
Rechts entschieden wird. Nach Auffassung der DUH muss dieses Urteil
für die Entscheidung des Stuttgarter Verfahrens nicht abgewartet
werden, da sich die Rechtslage schon nach der Anwendung des
nationalen Rechts ergibt.
Link:
Beschluss des VG Stuttgart vom 18. Juli 2019:
http://l.duh.de/p190719
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe/
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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