Bundesweit erstes Urteil gegen die Hyundai Bank / Autokreditverträge der Hyundai Capital Bank Europe widerrufbar (FOTO)
Geschrieben am 13-08-2019 |
Trier / Wuppertal (ots) -
Der Autokredit- und Leasingwiderruf bietet derzeit vielen
Autobesitzern die Möglichkeit, ein finanziertes oder geleastes
Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Als bundesweit erstes
Gericht, hat das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil vom
31.07.2019 (Az. 3 O 22/19) jetzt die Fehlerhaftigkeit eines
Autokreditvertrages der Hyundai Bank bestätigt.
Die deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften sind nach dem
Gesetz verpflichtet, ihre Privatkunden im Rahmen des
Vertragsschlusses ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht
und die vom Gesetz geforderten Pflichtangaben zu belehren. Erfolgt
diese Belehrung unvollständig oder unrichtig, besteht für den
Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag auch noch
Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen.
Seit dem richtungsweisenden Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 4
O 150/16) gegen die Volkswagen Bank im Dezember 2017 haben bereits
zehntausende Autofahrer die Möglichkeit des Widerrufs genutzt und
ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen.
Nachdem bisher mehrere Gerichte insbesondere die Fehlerhaftigkeit
und damit die Möglichkeit des Widerrufs von Finanzierungsverträgen
der Volkswagen Bank und deren Marken VW, Audi, Seat und Skoda, der
Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing bestätigt haben, hat
das Landgericht Wuppertal jetzt in einem aktuellen Urteil erstmals
auch die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai
Capital Bank Europe anerkannt.
In dem vom Landgericht Wuppertal zu entscheidenden Fall schloss
der Kläger im Oktober 2017 mit der Hyundai Bank einen
Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung
des Kaufs eines Hyundai i40. Der entsprechende Autokreditvertrag
wurde dabei von einem Autohaus aus Wuppertal vermittelt. Den Widerruf
des Autokreditvertrages erklärte der Kläger erst ein Jahr nach
Vertragsschluss im Oktober 2018.
Der Widerruf sei fristgerecht und wirksam erfolgt, urteilten die
Wuppertaler Richter. Die beklagte Hyundai Bank habe den Kläger
fehlerhaft über das Bestehen seines Widerrufsrechts belehrt. Der
Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur
Verbrauchereigenschaft, dem wesentlichen Begriff des
Verbraucherschutzrechts. Diese Falschinformation sei geeignet, einen
durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines
Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite
seines Widerrufsrechts im Unklaren. Aufgrund des wirksam erklärten
Widerrufs habe der Kläger einen Anspruch auf Erstattung der monatlich
erbrachten Zahlungen und der an die Beklagte geleisteten Anzahlung.
Den finanzierten Pkw könne der Kläger im Gegenzug an die Bank
zurückgeben.
"Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Autokreditvertrag
verwendeten Widerrufsbelehrung können Verbraucher, die ein Auto
finanziert oder geleast haben, auch noch Jahre nach Vertragsschluss
ihren Finanzierungs- oder Leasingvertrag widerrufen", erklärt
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig,
die das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal geführt hat und
bundesweit tausende Verbraucher gegen alle Autobanken und
Leasinggesellschaften vertritt.
"Immer mehr deutsche Gerichte bestätigen erfreulicherweise die
Fehlerhaftigkeit der Finanzierungsverträge der allermeisten deutschen
Autobanken. Somit haben Verbraucher, die aktuell vom Dieselskandal
oder den bereits in Kraft getretenen oder kurzfristig drohenden
Dieselfahrverboten die Möglichkeit, ihr finanziertes oder geleastes
Fahrzeug an die Bank zurückzugeben, ohne den wirtschaftlichen Schaden
oder das Risiko des vorherrschenden Preisverfalls auf dem
Gebrauchtwagenmarkt selbst tragen zu müssen", erläutert Rechtsanwalt
Dr. Lehnen.
Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der
sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es
sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder
Benziner handelt.
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Lehnen: "Natürlich sind nicht nur
Darlehensverträge der Hyundai Bank mit einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung versehen. Auch wenn es sich bei der Hyundai Bank
um eine eher kleine Autobank handelt, sind die vom Landgericht
Wuppertal aufgegriffenen und juristisch beleuchteten Vertragsfehler
auch in den Verträgen anderer Autobanken zu finden. Nach unserer
Meinung sind die meisten Finanzierungs- und Leasingverträge aller
deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften angreifbar."
Die für den Prozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden
dabei in den meisten Fällen von einer
Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben,
können ihre möglichen Ansprüche von spezialisierten Rechtsanwälten
prüfen lassen. Viele Anwaltskanzleien bieten hierzu eine kostenlose
und unverbindliche Ersteinschätzung an. "Der Widerruf sollte nicht
einfach ins Blaue hinein und ohne vorausgegangene juristische Prüfung
erklärt werden", führt Rechtsanwalt Dr. Lehnen aus. "Auch wenn viele
Verträge inhaltlich wortgleich gestaltet sind, bedarf jeder Fall
einer individuellen Prüfung. Es kommt für die juristische Bewertung
auf jede Kleinigkeit an."
Pressekontakt:
Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de
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