bpa sieht Angehörigen-Entlastungsgesetz positiv/Meurer: Wahlfreiheit der sozialhilfeberechtigten Personen und Gleichberechtigung der Einrichtungen und Dienste bewahren
Geschrieben am 14-08-2019 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem
Angehörigen-Entlastungsgesetz hat sich der Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste (bpa) positiv dazu geäußert, dass der
Gesetzesentwurf gleiche Unterhaltsverpflichtungen sowohl bei
Pflegebedürftigkeit als auch bei Bezug von Leistungen der
Eingliederungshilfe vorsieht. Dies trage zur Rechtsklarheit und
-einheit bei.
"Die aufgezeigte Regelung wird zu einer weitgehenden Befreiung von
Unterhaltspflichten führen", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer. "Damit
verbunden dürfte sein, dass erheblich mehr Menschen professionelle
Pflege in Anspruch nehmen möchten. Die Versorgungslücke wird damit
absehbar größer." Gemäß der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des
Statistischen Bundesamtes werden damit künftig rund 94 Prozent der
Steuerpflichtigen nicht mehr unterhaltsverpflichtet für ihre
pflegebedürftigen Kinder oder Eltern sein, da nur etwa sechs Prozent
ein jährliches Einkommen von über 100.000 Euro haben.
Die Neuregelung wird aus Sicht des bpa einen Beitrag dazu leisten,
dass mehr Menschen die ihnen gebührende Unterstützung wahrnehmen, da
sie in der Regel nicht mehr befürchten müssen, dass im Gegenzug ihre
Angehörigen finanziell belastet werden.
bpa-Präsident Meurer warnt allerdings davor, dass die zu
erwartenden Mehrkosten bei den Sozialhilfeträgern dazu führen
könnten, dass Kommunen künftig darauf einwirken, dass
pflegebedürftige Menschen möglichst günstig versorgt werden: "Die
Wahlfreiheit der sozialhilfeberechtigten Personen und die
Gleichberechtigung der Einrichtungen und Dienste müssen zwingend
gewahrt bleiben. Es darf keinerlei Versorgungssteuerung durch die
Sozialhilfeträger geben."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa
25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 26,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88
60, www.bpa.de
Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
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