Betriebsprüfung verursacht für 3 von 4 Unternehmen erhebliche Kosten
Geschrieben am 16-08-2019 |
Düsseldorf (ots) - Umsatzsteuer wird immer häufiger geprüft /
Rückstellungen, Anlage- und Umlaufvermögen sowie Bewirtung sind
Dauerthemen / Finanzverwaltung forciert Digitalisierung der Prüfung /
Verrechnungspreise führen in Westdeutschland häufiger zu
Mehrbelastungen
Nach Betriebsprüfungen müssen Unternehmen in Deutschland
regelmäßig Steuern nachzahlen. Dies ist eines der erwarteten
Ergebnisse der Studie "Betriebsprüfung 2018", die die
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers
(PwC) erstellt hat. Da die Herausforderung steigt, neue Gesetze,
Rechtsprechung und Verwaltungspraxis korrekt anzuwenden, hat PwC die
Vorgängerstudie von 2015 aktualisiert. Die Untersuchung beleuchtet
aktuelle Prüfungsschwerpunkte der Betriebsprüfung. PwC hat dafür in
einer groß angelegten Studie Steuer- und Finanzexperten aus
mittelständischen (bis 500 Mitarbeiter) und größeren Unternehmen
(2.000 und mehr Mitarbeiter) aus ganz Deutschland befragt.
Erhebliche Mehrbelastungen, raues Prüfungsklima
Betriebsprüfungen dienen dazu, die rechtmäßige Steuer zu erheben.
Allerdings führen sie regelmäßig zu erheblichen Mehrbelastungen für
Unternehmen, teils in Millionenhöhe. Die Studie untermauert damit
Beobachtungen aus der Praxis. Im Schnitt müssen demzufolge drei von
vier Unternehmen Mehrbelastungen nach beendeter Prüfung stemmen.
Außerdem belegt die Studie, dass das Klima bei der Betriebsprüfung
insgesamt rauer wird. Im Vergleich zur Betriebsprüfungsstudie von
2015 ist dies eine deutliche Verschlechterung. Damals beschrieben
noch 49 Prozent als "freundschaftlich-entspannt".
Klassiker-Themen: Rückstellungen, Anlage- und Umlaufvermögen,
Bewirtung
"Insbesondere bei den Ertragssteuern beschäftigt sich die
Betriebsprüfung häufig mit Standardthemen", sagt Dr. Arne Schnitger,
Partner und Steuerberater bei PwC in Deutschland. Rückstellungen sind
dabei das Thema mit der größten Relevanz bei der Prüfung. Auch die
Bewertung von Anlage- oder Umlaufvermögen führt der Studie zufolge
häufig zu Anpassungen.
Umsatzsteuer wird immer häufiger geprüft
Signifikant gestiegen ist die Relevanz der Umsatzsteuer. Sagten in
der Vorgängerstudie von 2015 noch 40 Prozent der befragten
Unternehmen, dass es bei ihnen eine oder mehrere Betriebsprüfungen
mit Umsatzsteuerbezug gegeben habe, bestätigten dies bei der
aktuellen Befragung insgesamt 72 Prozent. Damit bekräftigt die Studie
die Wahrnehmung aus Berater- und Unternehmenssicht.
Finanzverwaltung treibt Digitalisierung voran
Ein weiteres Studienergebnis: Die Prüfung der Umsatzsteuer erfolgt
inzwischen häufiger "systemisch" - nur noch 21 Prozent der befragten
Unternehmen gaben an, mittels Belegprüfung geprüft worden zu sein.
"Der Rückgang der Belegprüfung ist ein klares Indiz dafür, dass die
deutsche Finanzverwaltung die Digitalisierung der Umsatzsteuer und
ihrer Prüfung forciert", sagt David Koisiak, Senior Manager Indirect
Tax bei PwC in Deutschland. Allerdings seien, so die Studienautoren,
die Entwicklungen im Ausland bereits weiter. Dort gehörten Real Time
Reporting, Standardformate für Buchhaltungsdaten (SAF-T) sowie
verpflichtende elektronische Rechnungsstellungen und deren Meldung
innerhalb weniger Tage inzwischen schon häufig zu den
Standardanforderungen. Inwieweit solche Anforderungen künftig auch in
Deutschland umgesetzt werden, sei derzeit noch nicht absehbar.
Verrechnungspreise vor allem in Westdeutschland im Fokus
Verrechnungspreise bleiben ein wesentlicher Prüfungsschwerpunkt.
Sie führen in den meisten Prüfungen zu wesentlichen Mehrbelastungen
und begründen über die Hälfte der Mehrbelastungen in
Betriebsprüfungen. "Im Westen der Republik führen
Verrechnungspreisthemen in Betriebsprüfungen häufiger zu
Mehrbelastungen als in anderen Regionen", sagt Dr. Roman Dawid,
Partner Transfer Pricing bei PwC in Deutschland.
Dabei sind Dienstleistungsverrechnung und Umlagen nach wie vor die
am häufigsten aufgegriffenen Verrechnungspreisthemen. Angesichts der
neuen Verwaltungsgrundsätze zu Umlageverträgen wird die Prüfung von
Kostenumlagen zukünftig noch weiter zunehmen. An zweiter Stelle als
Grund für Mehrbelastungen bei den Verrechnungspreisen stehen
Immaterielle Wirtschaftsgüter. Insbesondere Dachmarken sind hier im
Fokus. Durch die Änderungen des Base-Erosion-and-Pofit-Shifting
(BEPS)-Projekts der OECD wird die Aufmerksamkeit der Betriebsprüfung
auf die Immateriellen Wirtschaftsgüter steigen. In den meisten
Betriebsprüfungen wird die Dokumentation der Verrechnungspreise
geprüft. Dabei zeigt die Studie, dass externe Unterstützung bei der
Erstellung der Dokumentation zu mehr Rechtssicherheit führt.
Schließlich bestätigt sich das Ergebnis der Vorstudie, dass die
Mehrzahl der Unternehmen eine resultierende Doppelbesteuerung als
Ergebnis der Betriebsprüfung lieber hinnimmt statt
Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch zu nehmen.
Die Studie finden Sie unter folgendem Link: www.pwc.de/BP-2018
Über PwC: PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches
Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 250.000
Mitarbeiter in 158 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen,
branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei. Die
Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder
mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere
Details unter www.pwc.com/structure.
Pressekontakt:
Sven Humann
PwC Communications
Tel.: +49 (0) 211-9812188
E-Mail: sven.humann@pwc.com
Original-Content von: PwC Deutschland, übermittelt durch news aktuell
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