Rheinische Post: Kommentar: Härtere Strafen für kriminelle Firmen
Geschrieben am 22-08-2019 |
Düsseldorf (ots) - Zehn Millionen Euro Bußgeld riskiert ein
Unternehmen, wenn es mit kriminellen Machenschaften Gewinn auf Kosten
der ehrlichen Konkurrenz macht. Ganz gleich, wie groß es ist. Einer
kleinen Firma kann so die Luft ausgehen, ein großer Konzern bemüht
dafür nur die Portokasse. Das deutsche Strafrecht hat also Lücken.
Deshalb ist das jetzt von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
(SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz zur Bekämpfung der
Unternehmenskriminalität eine späte, aber gute Antwort auf die
Globalisierung. Nun riskieren Konzerne bei kriminell erwirtschafteten
Einnahmen Sanktionen bis zu einem Zehntel ihres Jahresumsatzes. Da
geht es dann in den Multi-Millionen- und Multi-Milliarden-Bereich
hinein. Zu begrüßen ist zudem die neue Verpflichtung der
Strafverfolger. Bei Hinweisen auf kriminelle Strukturen in
Unternehmen können sie nicht nur ermitteln, künftig müssen sie es.
Auf der anderen Seite werden beschuldigten Unternehmen
Verteidigerrechte eingeräumt. Damit signalisiert der Staat, dass er
nicht nur bluffen will, sondern die konkrete Anwendung durchdacht
hat. Verbesserungsfähig scheint die Information der Verbraucher zu
sein. Geschädigte können jetzt bereits Entschädigungen aus dem Betrag
beanspruchen, den der Staat bei der Abschöpfung illegal erworbener
Gewinne eingezogen hat - wenn sie davon erfahren. Künftig werden
sanktionierte Unternehmen in ein Register eingetragen. Doch dieses
ist nicht öffentlich. Nur in Ausnahmefällen, bei vielen Betroffenen,
dürfen die Gerichte einen Fall publik machen. Familienunternehmen
fürchten um ihren Ruf, wenn sie an den "Pranger" kommen. Dennoch
sollten sich auch potenziell geschädigte Verbraucher über einfach
erreichbare Internetplattformen selbst ein Bild machen können.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
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