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VW-Dieselbesitzer: Jetzt mit toga aus der Musterfeststellungsklage abmelden!

Geschrieben am 29-08-2019

Berlin (ots) - Wechsel-Option nicht verpassen - die Zeit drängt:
Nur noch bis zum 30. September 2019 können sich geschädigte
Dieselbesitzer mithilfe der Online-Klageplattform toga Chancen auf
Schadenersatz sichern.

Geschädigte Dieselbesitzer sollten jetzt schnell handeln. Nur noch
bis zum 30.September haben Autobesitzer, die sich einer
Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, die Möglichkeit, ihre
Registrierung beim Klageregister durch die neue Online-Klageplattform
toga zurückzunehmen und eine deutlich erfolgversprechendere
Einzelklage einzureichen. toga ist die einzige Plattform, bei der
sich die Betroffenen direkt abmelden können: Mit nur wenigen
Mausklicks lässt sich unter www.toga.legal die Anmeldung beim
Klageregister unkompliziert und kostenfrei zurücknehmen.

Durch die neue Online-Klageplattform toga haben alle VW-Kläger ab
sofort eine reelle Chance auf individuellen Schadenersatz. Ziel der
aktuellen Wechsel-Kampagne von toga ist die komplette Entschädigung
durch den Hersteller - bis hin zur Rücknahme des Fahrzeugs unter
Erstattung aller Kosten.

Dafür unterstützt toga alle Anspruchsinhaber bei der Erhebung von
Zahlungsklagen durch erfahrene Rechtsanwälte. Die Finanzierung der
Klage ist ebenfalls gesichert, dem einzelnen Geschädigten entstehen
also keinerlei Kosten.

Initiiert wurde die Klageplattform von Rechtsanwalt und
Verbraucherschützer Robert Peres, der das Instrument der
Musterfeststellungsklagen generell für ungeeignet hält, um die
Interessen geschädigter Dieselfahrer zu schützen. Unterstützt werden
die Geschädigten bei der Wahrung ihrer Ansprüche und der Einreichung
berechtigter Forderungen durch die erfahre-nen Rechtsanwälte der
Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin, die bereits viele Dieselbesitzer
gerichtlich vertreten.

Experten halten die Erfolgschancen der Diesel-Geschädigten bei
Einzelklagen mittlerweile für wesentlich höher als die der
langwierigen und unsicheren Musterfeststellungsklage. Ein weiterer
Nachteil der Musterfeststellungsklage ist auch, dass die Kläger nach
Abschluss des bis zu fünf Jahre dauernden Verfahrens individuell
gegen Volkswagen prozessieren müssen, damit sie finanziell
entschädigt werden.

Nachteile entstehen Betroffenen des Abgasskandals durch den
Wechsel der Klageart nicht: Die Hemmung der Verjährung bleibt auch
bei Antragsrücknahme gewahrt, wenn innerhalb von sechs Monaten eine
Einzelklage gegen VW erhoben wird.



Pressekontakt:
WBCO GmbH
Arne Schwerin
Krögerstraße 2
60313 Frankfurt am Main
a.schwerin@wbco.de

Original-Content von: toga, übermittelt durch news aktuell


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