Neuer Job ermöglicht Wechsel der Krankenkasse ohne lange Kündigungsfrist
Geschrieben am 03-09-2019 |
München (ots) - YouGov-Umfrage: Nur 30 Prozent wissen von
GKV-Wechselchance bei neuem Job / Mindestvertragslaufzeit beginnt bei
Arbeitgeberwechsel von neuem / Service für Kunden: kostenlose
Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto
Drei von fünf Deutschen wissen nicht, dass sie bei einem
Arbeitgeberwechsel in der Regel direkt ihre Krankenkasse wechseln
können. Das geht aus einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag
von CHECK24 hervor. 1)
Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts im September 2018 ist
ein Wechsel der GKV für pflichtversicherte Arbeitnehmer bei einem
Jobwechsel auch ohne Kündigung möglich. 2) Dazu muss dem neuen
Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses nur eine Mitgliedsbescheinigung der neuen
Krankenkasse vorgelegt werden.
Voraussetzung ist zudem, dass der Arbeitnehmer die Bindungsfrist
bei seiner aktuellen Krankenkasse gewahrt hat und nicht mehr als
60.750 Euro brutto im Jahr verdient.
"Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich nach 18 Monaten
Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln", sagt Ansgar Lamersdorf,
Geschäftsführer GKV bei CHECK24. "Es gilt eine Kündigungsfrist von
zwei Monaten zum Monatsende."
Jobwechsel: Bindungsfrist an die Krankenkasse - egal ob neu oder
alt - beginnt von neuem
Ist ein Arbeitnehmer seit mindestens 18 Monaten Mitglied seiner
aktuellen Krankenkasse und wechselt seinen Arbeitgeber, hat er in der
Regel ein "sofortiges Krankenkassenwahlrecht".
Wichtig: Mit diesem Wahlrecht beginnt die 18-monatige
Bindungsfrist von neuem - egal, ob der Arbeitnehmer sich für eine
neue Kasse entscheidet (aktive Wahl) oder Mitglied seiner bisherigen
Kasse bleibt (passive Wahl). 3) Ein Wechsel innerhalb der Frist ist
dann nur durch ein Sonderkündigungsrecht möglich, z. B. wenn die
Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.
"Wer einen neuen Job nicht für den Wechsel der gesetzlichen
Krankenversicherung nutzt, bindet sich für weitere 18 Monate an seine
bisherige Krankenkasse", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf. "Das ist vielen
gesetzlich Versicherten nicht bewusst."
Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache
Vertragsverwaltung im Kundenkonto
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können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und
gleichzeitig sparen.
1)Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov
Deutschland GmbH, an der 2.035 Personen zwischen dem 26.08.2019 und
28.08.2019 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind
repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
2)Bundessozialgericht, Urteil vom 11.9.2018, Aktenzeichen B 1 KR
10/18 R (http://bit.ly/B1KR10_18R)
3)Quelle: GKV-Spitzenverband - Grundsätzliche Hinweise
Krankenkassenwahlrecht vom 12. Juni 2019
(http://bit.ly/Krankenkassenwahlrecht)
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CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings,
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Pressekontakt:
Philipp Lurz, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1173,
philipp.lurz@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47
1170, daniel.friedheim@check24.de
Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell
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