Deutsche Umwelthilfe begrüßt ausführliche Verhandlung am Europäischen Gerichtshof zur Durchsetzung geltenden Rechts im Freistaat Bayern
Geschrieben am 03-09-2019 |
Berlin (ots) - Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C
18.1718) für die Saubere Luft in München hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) heute über die Frage verhandelt, ob eine
Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München
verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist.
Vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) von November 2018.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die heutige
Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof war ein wichtiger Tag
für den Rechtsstaat. Der berichterstattende Richter des EuGH hat in
der Verhandlung Bezug genommen auf drei Beispiele aus Deutschland, in
denen es bereits zur Anwendung der Beugehaft gegenüber Amtsträgern
kam. Wir werten dies als wertvolles Signal und sind hoffnungsfroh,
dass es in ein paar Monaten ein deutliches Urteil für die
Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Bayern geben wird. Denn
die bisherige Praxis, die symbolischen Zwangsgelder in Höhe von
maximal 10.000 Euro vom Innen- ans Finanzministerium zu verschieben,
ist gänzlich ungeeignet, eine widerspenstige Landesregierung wie in
Bayern zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu bewegen. Dieser
Bewertung stimmte auch der Vertreter der EU-Kommission zu. Seit 2014
weigert sich die Bayerische Staatsregierung, das rechtskräftige
Urteil umzusetzen. Ministerpräsident Markus Söder vertritt wie schon
sein Vorgänger Horst Seehofer einseitig die Interessen der
Dieselkonzerne anstatt seine Bürgerinnen und Bürger vor den giftigen
Diesel-Abgasen zu schützen."
Dass sich der EuGH mit dieser Frage auseinandersetzen muss, ist
zurückzuführen auf die seit Jahren anhaltende Weigerung der
Bayerischen Staatsregierung, das bereits seit 2014 rechtskräftige
Urteil für Saubere Luft in München umzusetzen und Diesel-Fahrverbote
in den Luftreinhalteplan der bayerischen Landeshauptstadt
aufzunehmen. In dem vorangegangenen Beschluss von November 2018 wirft
der BayVGH der Staatsregierung und seinem Ministerpräsidenten Markus
Söder evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des
Gerichts sowie eine Bedrohung des Rechtsstaats vor.
Im nächsten Schritt wird der Generalanwalt des EuGH am 14.
November 2019 seine Stellungnahme abgeben. Danach wird es einen
Termin zur Urteilsverkündung geben. Die DUH rechnet in vier bis sechs
Monaten mit einem Urteil.
Links:
Fragen und Antworten zu dem Verfahren:
https://www.duh.de/faqs-saubere-luft/#c73552
Beschluss BayVGH vom 9. November 2018: http://l.duh.de/p181121
Beschluss des BayVGH vom 27.8.2018: http://l.duh.de/p180827
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger,
Rechtsanwalt,
Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280,
0171 2435458,
klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de,
www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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