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Arbeitskosten im 2. Quartal 2019 um 3,2 % höher als im 2. Quartal 2018

Geschrieben am 06-09-2019

Wiesbaden (ots) -
Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 2. Quartal 2019
+0,8 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
+3,2 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)


In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde
im Zeitraum vom 2. Quartal 2018 zum 2. Quartal 2019 kalenderbereinigt
um 3,2 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal
saison- und kalenderbereinigt um 0,8 %.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den
Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten
sich im 2. Quartal 2019 im Vergleich zum 2. Quartal 2018
kalenderbereinigt um 3,2 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 3,3 %.

Dem internationalen Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes
und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Hierbei sind
unter anderem der öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen nicht
enthalten. Für das 1. Quartal 2019 liegen für alle Mitgliedstaaten
der EU Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach diesen
Ergebnissen verteuerte sich eine Stunde Arbeit in Deutschland im
Vergleich zum 1. Quartal 2018 kalenderbereinigt um 2,5 %.

EU-weit lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in
diesem Zeitraum ebenfalls bei 2,5 %. Die höchsten Wachstumsraten
innerhalb der EU wiesen Rumänien (+13,7 %), Bulgarien (+12,3 %) und
Ungarn (+11,0 %) auf, allesamt Länder mit unterdurchschnittlichen
Arbeitskostenniveaus. In Portugal (-0,3 %) waren die Arbeitskosten
rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit
(+2,8 %) etwas höher aus als in Deutschland.

Methodische Hinweise

Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des
Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen
und daher nicht währungsbereinigt.

Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des
Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der
Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden
Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei
Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.

Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des
Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der
Wachstumsraten des Arbeitskostenindex. Für das 1. Quartal 2019 wurde
beispielsweise die kalenderbereinigte Wachstumsrate des
Arbeitskostenindex im Vergleich zum 1. Quartal 2018 von +2,7 % auf
+2,5 % nach unten revidiert.

Die Saison-und Kalenderbereinigung erfolgte erstmalig nach dem
Verfahren X13 JDemetra+. Das zugrundeliegende
mathematisch-statistische Verfahren unterscheidet sich nicht
grundlegend vom bisher eingesetzten Verfahren X-12-ARIMA.

Zu den Arbeitskostenindizes nach Wirtschaftszweigen können
detaillierte Daten und Zeitreihen über die Tabelle 62421-0001 in der
Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Daten für den europäischen Vergleich stehen auf www.destatis.de
unter Europa in Zahlen zur Verfügung.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Arbeitskostenindex Telefon: +49 (0) 611 / 75 26 89
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell


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