Schön/Weinberg: Junge Menschen in Heimen oder Pflegefamilien sollen besser und nicht schlechter gestellt werden
Geschrieben am 06-09-2019 |
Berlin (ots) - Kostenheranziehung soll verringert werden
Derzeit berät der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Neunten und des Zwölften
Sozialgesetzbuches und anderer Rechtvorschriften, das kleinere
Anpassungen in einigen Sozialgesetzbüchern vornimmt - unter anderem
auch eine Änderung bei der Kostenheranziehung von Heim- und
Pflegekindern im SGB VIII, die zu einer Verschlechterung gegenüber
der geltenden Rechtslage führen kann. Dazu erklären die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus
Weinberg:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert, dass
Bundesfamilienministerin Giffey die Gelegenheit, die Situation von
Heim- oder Pflegekindern zu verbessern, im Regierungsentwurf zur
Änderung von Vorschriften in verschiedenen Sozialgesetzbüchern nicht
ergriffen hat. Stattdessen könnte durch die nunmehr von der
zuständigen Bundesfamilienministerin eingebrachte Regelung im
Gesetzentwurf zur Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern zu
einer Verschlechterung der ohnehin schon vorhandenen Belastung bei
diesen Jugendlichen führen. Das ist nicht nachvollziehbar und mit der
Union nicht zu machen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren auf
eine spürbare Erleichterung dringen.
Wenn Jugendlichen, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, drei
Viertel ihres Einkommens für ihre Unterbringung genommen wird, raubt
ihnen diese Regelung die Motivation, kleine Schüler- oder Ferienjobs
zu übernehmen. So wird die Chance vertan, durch eigenes kleines
Einkommen Eigenverantwortung zu zeigen und eine Tätigkeit zu
beginnen.
Daher werden wir die bereits 2017 beschlossene Änderung im SGV III
erneut in den Bundestag einbringen. Wir wollen, dass junge Menschen
schon früh lernen, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und
ihr eigenes Geld erwirtschaften."
Hintergrund:
Wenn junge Menschen, die zum Beispiel in einem Heim oder in
Pflegefamilien leben, ein Einkommen haben, sind sie verpflichtet, 75
Prozent davon für ihre Unterbringung und Verpflegung abzugeben.
Jugendämter können ganz oder teilweise von dieser Vorschrift
abweichen, wenn das Einkommen aus einer ehrenamtlichen oder
vergleichbaren Erwerbstätigkeit stammt. Der Deutsche Bundestag hat
diese Regelung 2017 im sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
(KJSG) abgeändert: Die Kostenheranziehung wurde von 75Prozent auf 50
Prozent verringert und zusätzlich kleine Freibeträge für Einkommen
aus Schülerjobs, Ferienjobs, Praktika und Ausbildungsvergütungen
geschaffen. Die Änderungen konnten nicht in Kraft treten, weil der
Bundesrat dem KJSG nicht zugestimmt hat. Derzeit berät der Deutsche
Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Neunten und des Zwölften Sozialgesetzbuches und anderer
Rechtsvorschriften. In diesem Gesetzentwurf soll auch die hier
bezuggenommene Vorschrift im SGB VIII zur Kostenheranziehung geändert
werden. Während derzeit das durchschnittliche Monatseinkommen des
letzten Jahres herangezogen wird, soll künftig das aktuelle
Monatseinkommen maßgeblich sein. Die Rechtsprechung und die
Verwaltungspraxis haben die geltende Regelung bislang zu Gunsten der
jungen Menschen ausgelegt und angewendet.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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