TÜV Rheinland: E-Scooter - beim Registrieren nur Pflichtfelder ausfüllen / Apps sind Voraussetzung für E-Scooter-Leihe / Kritik beim Datenschutz
Geschrieben am 12-09-2019 |
Köln (ots) - Ob in Berlin, Köln, Dresden oder Münster - E-Scooter
gehören seit dem 15. Juni 2019 zum Straßenbild vieler Städte in
Deutschland. Im Trend sind vor allem Leihroller verschiedener
Anbieter. Doch Verbraucher müssen sensible Daten preisgeben, um sie
nutzen zu können. Das Prinzip ist einfach: User laden die App eines
Anbieters auf ihr Smartphone und registrieren sich. Freie E-Scooter
in der Umgebung finden sie auf einer interaktiven Karte. Dann QR-Code
am Lenker scannen, bestätigen und losfahren. Die Mietkosten werden
automatisch von der Kreditkarte abgebucht. Zum Pauschalpreis von
einem Euro pro Fahrt kommen in der Regel 20 bis 25 Cent pro Minute
hinzu. Für diesen Service benötigen die Apps unter anderem
Kreditkarten- und Standort-Informationen sowie Mobilfunknummern der
User.
Apps sammeln mehr Informationen als nötig
Datenschutzerklärungen, welche die gemäß
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geforderten Informationen
enthalten, sind bei den in Deutschland überregional aktiven Anbietern
vorhanden. "Um sich bei E-Scooter-Anbietern zu registrieren, müssen
Verbraucher den Bestimmungen pauschal zustimmen. Damit akzeptieren
sie auch Bedingungen, die für den Service nicht erforderlich wären",
kritisiert Günter Martin, TÜV Rheinland-Experte für IoT-Privacy. So
dürfen Anbieter laut ihrer Datenschutzerklärung beispielsweise ohne
gesonderte Nachfrage personenbezogene Werbung verschicken. Zudem
lesen einige Apps Smartphone-Daten aus, die für das Verleihen eines
E-Scooters nicht notwendig wären, unter anderem Informationen über
installierte Software-Treiber.
E-Mail-Adresse für Service irrelevant
Laut DSGVO müssen Anbieter personenbezogene Daten frühestmöglich
anonymisieren. Konkrete Angaben über den Zeitpunkt hierzu machen die
E-Scooter-Anbieter bisher aber noch nicht. "Verbraucher sollten daher
bei der Registrierung nur Pflichtfelder ausfüllen", sagt Günter
Martin. E-Mail- und Postanschrift oder weitere Zusatzdaten spielen
für den angebotenen Service keine Rolle. Den Zugriff auf
Smartphone-Komponenten wie Kamera oder Standortdienste nur
zuzulassen, während die App läuft, sei außerdem sinnvoll. Das ist
nicht nur für den Datenschutz relevant, sondern verbessert auch die
Akku-Laufzeit.
Wie auch bei anderen Dienstleistern, bei denen Verbraucher im
Internet angemeldet sind, gilt: Wer den Service nicht mehr nutzt,
sollte sein Kundenkonto löschen. So bleiben die Daten nicht ewig beim
Anbieter gespeichert. Auch Nutzerrechte wie Löschung, Änderung,
Datenübertragbarkeit und Berichtigung sollten in den Apps einfacher
wahrgenommen werden können.
Pressekontakt:
Antje Schweitzer, Presse, Tel.: 0221/806-5597
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
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