Zeitungskongress: "Publishers' Right sollte auch für Blogger gelten" / BDZV-Präsident Mathias Döpfner zur zeitgemäßen Interpretation des Verlegerbegriffs
Geschrieben am 24-09-2019 |
Berlin (ots) - In seiner Rede zur Eröffnung des diesjährigen
Zeitungskongresses plädierte der Präsident des Bundesverbands
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dr. Mathias Döpfner, heute in
Berlin für eine Ausweitung des Verlegerbegriffs. Denn "der Begriff
wandelt sich: von gedruckten Zeitungen hin zu digitalen und
medienübergreifenden Angeboten. Dabei ist unsere Branche viel weiter,
als wir denken". Es gebe unter den Mitgliedern des BDZV bereits viele
Erfolgsgeschichten für digitale Produkte - insbesondere im lokalen
und regionalen Bereich.
"Es kommt nicht auf die Darstellungsform an. Ob jemand Papier
bedruckt oder Texte und Bilder ins Internet stellt - das ist
unerheblich", sagte Döpfner, der zugleich Vorstandsvorsitzender der
Axel Springer SE ist, vor den rund 400 Teilnehmern aus Medien,
Politik, Wirtschaft und Kultur. Entscheidend seien der Inhalt und das
Selbstverständnis. "Das heißt: Für alle journalistischen Produkte
muss das Prinzip der verantwortlichen Absenderschaft gelten. Der
Absender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner
Nachricht." Und: "Guter Journalismus und Verlegertum müssen ein
profitables Geschäftsmodell bleiben."
Die Zukunft der Verlage sei digital, daher sei es auch notwendig
den Begriff des Verlegers zeitgemäßer zu interpretieren. Wer nach
diesem Selbstverständnis arbeite, sei Verleger, stellte Döpfner fest,
egal ob offline oder online: "Jeder Blogger ist ein potenzieller
Großverleger der Zukunft", sofern er sich zu den Grundsätzen bekenne,
die auch für Verleger gelten.
Zu gleichen Pflichten gehören auch die gleichen Rechte, führte der
BDZV-Präsident weiter aus. Deshalb müssten zum Beispiel auch Blogger
vom Publishers' Right profitieren können, wenn sie dies wünschten:
Blogs, die professionell nach journalistischen Qualitätskriterien
arbeiten, seien Zeitungen der Zukunft. "Blogger sind in diesem Sinne
Journalisten und Blog-Betreiber sind Verleger."
Vor diesem Hintergrund forderte Döpfner den deutschen Gesetzgeber
auf, bei der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie ausdrücklich
klarzustellen, dass das Publishers' Right auch für Blogger gilt.
Solange jedenfalls Tech-Plattformen redaktionelle Inhalte ungehindert
umsonst abgreifen könnten, entgehe Verlegern - und Bloggern - der
faire Anteil an ihrer Wertschöpfung. "Das muss dringend klargestellt
werden", forderte Döpfner. Das Publishers' Right sei für digitalen
Journalismus gemacht. "Gerade Blogger könnten die größten Profiteure
sein", so der BDZV-Präsident.
"Eine zentrale medien- und digitalpolitische Frage ist, welche
Antworten wir auf die Marktbeherrschung der digitalen Welt durch sehr
wenige Plattformen und Aggregatoren finden", führte der
BDZV-Präsident weiter aus. Hier müsse ein diskriminierungsfreier
Zugang Dritter mit klaren Regeln sichergestellt werden. "Das sollte
für jeden, der für Markt- und Meinungsvielfalt eintritt,
selbstverständlich sein."
Mittlerweile sei das gesellschaftliche Bewusstsein weltweit
verbreitet, dass es klare Regelungen zur Begrenzung des Missbrauchs
von Marktmacht brauche. Hierzu forderte der BDZV-Präsident schnelle
Regelungen auch in den laufenden deutschen Gesetzgebungsmaßnahmen an.
Im Übrigen halte der BDZV andere Lösungen als die derzeit geforderte
Zerschlagung der Tech-Plattformen für zielführend. Das sei nur die
Ultima Ratio.
Pressekontakt:
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de
Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
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