Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf
Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Spedition, Transport und Logistik
Geschrieben am 26-09-2019 |
Bonn (ots) - Am 18. September 2019 überprüfte die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung die Branche Speditions-, Transport - und damit
verbundenes Logistikgewerbe. Bereits in den frühen Morgenstunden
waren insgesamt 3.030 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Einsatz
und befragten dabei 10.270 sowohl in -, als auch ausländische Fahrer
nach ihren Arbeitsverhältnissen. Ziel der Schwerpunktprüfung war es,
unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Speditions-,
Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe aufzudecken.
Insbesondere wurde die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach
dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von
Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern
überprüft. Der Zoll wurde durch 302 Beschäftigte der
Landesfinanzbehörden, der Ordnungsämter und der Polizei unterstützt.
Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen
wurden in 936 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.
Die Feststellungen führten zu 63 Strafverfahren, die überwiegend
wegen des Verdachts des Vorenthaltens von
Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von
Ausländern eingeleitet wurden. Ferner wurden 57
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die hauptsächlich Verstöße
gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und das
Nichtmitführen von Ausweispapieren betrafen. In 1.345 Fällen sind
weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Dies
betrifft insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen und
die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale
Ausländerbeschäftigung. Die im Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer fallen unter die
Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell
9,19 Euro. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die von ihren im Ausland
ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von
Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden. Weitere
Informationen finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und
www.zoll.de.
Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen
Behörden.
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0221/22255-3828
pressestelle.gzd@zoll.bund.de
Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell
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