So klappt die Altersvorsorge mit dem Eigenheim / Fragen und Antworten zur Wohnriester-Förderung
Geschrieben am 27-09-2019 |
München (ots) - Gerade weil die Zinsen niedrig sind, ist es
wichtig, für das Alter vorzusorgen. Dabei bietet sich besonders ein
Eigenheim an. Die Finanzierung ist im jetzigen Umfeld günstig. Statt
von Zinsen profitieren Immobilienfinanzierer im Ruhestand von der
ersparten Miete. Und auf dem Weg in die eigenen vier Wände gibt es
dank Wohnriester Geld vom Staat - sowohl beim Ansparen von
Eigenkapital als auch beim Abzahlen eines Darlehens. Wie die
Förderung funktioniert, erklärt die LBS Bayern.
Bei einem Immobilienkauf geht es um große Summen. Bringt die
Wohnriester-Förderung da einen spürbaren Vorteil? Die
Wohnriester-Förderung kann bei einer Immobilienfinanzierung Vorteile
von mehreren zehntausend Euro bringen. Jeder förderberechtigte
Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat, erklärt die
Bayerische Landesbausparkasse. Das gilt für diejenigen, die
Eigenkapital für eine selbstgenutzte Immobilie ansparen, genauso wie
für diejenigen, die ihr Darlehen abzahlen. Zusätzlich gibt es für
jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro
Kinderzulage oben drauf. In vielen Fällen kommen Steuervorteile dazu.
Das alles trägt dazu bei, dass der Immobilienkredit schneller
abbezahlt werden kann. So spart man Zinsen und ist früher
schuldenfrei. Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar
ab dem Renteneintritt versteuert werden. Doch das zahlt sich aus.
Denn in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem
der Berufstätigkeit. Und dafür fällt die Belastung durch die Miete
komplett weg.
Was muss man tun, um an die Förderung zu kommen?
Die Wohnriester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden.
Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen
Brutto-Vorjahreseinkommens in den Wohnriester-Vertrag einzahlt,
maximal 2100 Euro inklusive Zulagen. Teilweise reichen auch schon 60
Euro eigene Einzahlungen pro Jahr aus, um die Förderung zu erhalten.
Die Berater in den Geschäftsstellen von LBS und Sparkassen klären im
Einzelfall, wie Wohnriester optimal genutzt werden kann.
Kann man Wohnriester auch nutzen, wenn man schon eine laufende
Finanzierung hat?
Mittlerweile können auch Immobilienbesitzer profitieren, die schon
vor 2008 ihr Haus oder ihre Wohnung erworben haben - also bevor es
Wohnriester überhaupt gab, erklärt die LBS Bayern. Bei einer
Anschlussfinanzierung können sie ebenfalls die Förderung einbinden.
Pressekontakt:
LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 - 62 23
E-Mail: presse@lbs-bayern.de
Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell
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