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Termin anlässlich der VW Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig am 30.09.2019: Spätestens jetzt heißt es: "It´s time to say goodbye" / Es bleiben nur noch wenige Stunden, um abzuspringen

Geschrieben am 30-09-2019

Nürnberg (ots) - Rund 470.000 Fahrzeugbesitzer der Marken VW,
Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 haben sich der
Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig angeschlossen. Die
Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner hatte schon mehrfach darauf
hingewiesen, dass die Braunschweiger Justiz im Vergleich mit einer
Vielzahl von positiven Entscheidungen im gesamten Bundesgebiet für
Geschädigte bislang äußert negativ urteilte. Beispielsweise wurde die
Klage eines bekannten Dienstleisters, der im Wege einer "Sammelklage"
nach eigenen Angaben mehr als 40.000 Autobesitzer vertritt, bereits
am 19.02.2019 durch das OLG Braunschweig, Az.: 7 U 134/17,
abgewiesen. Auch wenn über die VW-Musterfeststellungsklage ein
anderer Senat des OLG Braunschweig entscheiden wird, waren die
Erfolgsaussichten nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte seit
jeher als äußerst gering einzuschätzen.

Nun fand am Morgen des 30.09.2019 der erste Verhandlungstermin vor
dem 4. Zivilsenat des OLG Braunschweig statt. Nach Medienberichten
war die erste rechtliche Einschätzung des Gerichts für die
Geschädigten - erwartungsgemäß - leider alles andere als erfreulich.
So tendiere das Gericht dazu, zunächst keine vertraglichen Ansprüche
zu sehen, weil VW ja gar kein Vertragspartner der Kunden war. Zwar
kämen auch deliktische Ansprüche in Betracht. Zahlreiche
Oberlandesgerichte hätten VW ja bereits auf Schadensersatz
verurteilt. Dennoch habe man Zweifel, ob man der Argumentation dieser
Gerichte folgen könne.

Gegen mögliche Ansprüche von VW-Dieselkunden könnte etwa sprechen,
dass ein Schaden durch manipulierte Abgaswerte nach Auffassung des
Richters Neef nicht "zutreffend vermittelt" worden sei, nachdem die
Fahrzeuge in der großen Zahl der Fälle weiter genutzt würden. Ob also
die Abgas-Software oder erst die anschließenden Diesel-Fahrverbote
einen Schaden hervorgerufen hätten, sei noch nicht geklärt. Dass ein
Schaden entstanden ist, scheint dem OLG Braunschweig jedenfalls nicht
so offenkundig. Zudem gelte es zu klären, ob das VW-Management rund
um den damaligen Vorstandschef Martin Winterkorn von Anfang an
Kenntnis von den Abschalteinrichtungen gehabt habe oder ob die
Manipulationen von Mitarbeitern unterhalb der Führungsriege zu
verantworten sei.

Für VW-Kunden war der heutige Verhandlungstermin daher jedenfalls
ein Dämpfer. Zahlreiche Geschädigte, die sich der Klage angeschlossen
haben, wissen wahrscheinlich gar nicht, dass der heutige Tag vor
allem ein sehr wichtiger Stichtag ist. Denn mit Ablauf des 30.09.2019
ist eine Austragung aus dem Klageregister nicht mehr möglich. Zudem
greift die sogenannte Bindungswirkung ein. Wenn die
Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig rechtskräftig
abgewiesen wird, sind alle Betroffenen, die sich der Klage durch
Eintragung im Register angeschlossen haben, an negative
Feststellungen des OLG gebunden. Schadensersatzansprüche können
sodann auch nicht mehr vor einem anderen, ggf.
"verbraucherfreundlicheren" Gericht geltend gemacht werden. In der
viel beworbenen Musterfeststellungklage steckt daher ein oftmals
verkanntes, indessen ganz erhebliches Gefahrenpotential.

Dieser Gefahr können Verbraucher nur noch wenige Stunden begegnen,
indem sie die Rücknahme ihrer Anmeldung zum
Musterfeststellungsklageverfahren mit Hilfe des vom Bundesamt für
Justiz im Internet bereit gestellten Formulars erklären. Sollte eine
Abmeldung via Internet wegen Überlastung nicht möglich sein, kann
diese auch schlicht per Telefax erfolgen. Ab dem Tag der Rücknahme
sollten Autokäufer binnen sechs Monaten eine Einzelklage erheben, um
eine potentielle Verjährung sicher auszuschließen.

Nach Auffassung der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
sollte jeder, der seine Chance auf eine schnelle und tatsächlich
angemessene Entschädigung nicht vertun will, genau diesen Weg gehen.
Dies gilt umso mehr, wenn man über eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, die bereits vor dem Kauf
des Kfz bestanden hat. Allerspätestens nach dem Verhandlungstermin
vor dem OLG Braunschweig ist es an der Zeit, der
Musterfeststellungsklage schleunigst "auf Wiedersehen" zu sagen und
sein Heil in einem Individualklageverfahren zu suchen.



Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg

Tel: +49 (0) 911 567 94 00
Fax: +49 (0) 911 657 94 01
E-Mail: presse@drhoffmann-partner.de

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