Tillmann/Brehm: Weiterer Schritt zur Eindämmung von Steuergestaltungen
Geschrieben am 09-10-2019 |
Berlin (ots) - Meldepflichten bei grenzüberschreitenden
Sachverhalten
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines
Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung
grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Dazu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm:
"Transparenz ist wichtig und notwendig. Durch die Einführung der
Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
erhalten die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union umfassende Informationen über die als relevant eingestuften
Steuergestaltungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist wichtig,
damit Deutschland Informationen im Austausch mit den anderen
Mitgliedstaaten erhält.
Dabei wird der automatische Austausch der Daten über
mitteilungspflichtige Steuergestaltungen unter den Mitgliedstaaten
über ein Zentralverzeichnis erfolgen. Es muss aber sichergestellt
sein, dass die empfangenen Daten umgehend ausgewertet und die
entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können.
Deshalb standen wir von Anfang an Plänen sehr kritisch gegenüber,
was die über die Richtlinie hinausgehenden Einführung nationaler
Anzeigepflichten angeht. Erst muss der erste Schritt (europäische
Meldepflichten) praxistauglich funktionieren, bevor über einen
nächsten Schritt nachgedacht werden kann."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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