Börsen-Zeitung: Masse und Klasse / Kommentar zur Geldwäscheprävention von Jan Schrader
Geschrieben am 09-10-2019 |
Frankfurt (ots) - Folgt man der Darstellung des Bankenverbands, so
liegen die Nerven der Verantwortlichen für Geldwäscheprävention in
den Kreditinstituten blank. Nicht nur eine verschärfte Bußgeldpraxis,
sondern auch ein Urteil zum Umgang mit einer Altkanzlerwitwe -
Medienberichten zufolge Maike Kohl-Richter - hat demnach den Druck
erhöht. Denn nachdem die Witwe laut gerichtlicher Feststellung erst
ein Schließfach aufgesucht hatte und anschließend sage und schreibe
500.000 Euro in bar auf Konten einzahlte, die für eine Überweisung an
andere Banken bestimmt waren, hätte die Geldwäschebeauftragte des
Kreditinstituts die Transaktion direkt melden müssen, wie das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vor einem Jahr bestätigte. Die
Botschaft schien klar: Nicht private Geldhäuser müssen über den
Hintergrund einer Transaktion befinden, sondern die Behörden und
Staatsanwaltschaften. Also: Melden, bitte!
Melden, melden, melden - genauso gehen Banken mittlerweile vor.
Andere Berufszweige wie Immobilienmakler, Notare, Güterhändler und
Glückspielfirmen geben kaum Verdachtsfälle weiter, fast
ausschließlich die Kreditwirtschaft steht hinter der Flut an
Meldungen, denen sich die zuständige Zentralstelle des Zolls, die
Financial Intelligence Unit (FIU), ausgesetzt sieht. Natürlich sind
Transaktionen mit potenziell kriminellem Hintergrund dabei, etwa wenn
große Summen aus dem fernen Ausland auf ein Konto fließen und direkt
abgehoben werden oder ein vermeintlicher Verkauf eines Fahrzeugs
oder einer Immobilie den Zweck eines Geldflusses verschleiern soll.
Aber vieles, was aus der Kreditwirtschaft vermeldet wird, ist laut
Kreisen des FIU unbrauchbar, zumindest auf den ersten Blick. Der
Bankenverband formuliert seine Forderung daher deutlich: weniger
Masse, mehr Klasse.
Doch die Branche ist mit ihrer Forderung in einer schwierigen
Lage, denn die öffentliche Stimmung ist nach diversen
Geldwäscheskandalen von Großbanken, vermengt mit dem üblichen
Potpourri der Branchenschelte, gegen die Geldhäuser gerichtet. Der
Druck, mehr zu melden, wird bleiben. Eine bessere Vernetzung zwischen
Behörden und Finanzbranche dürfte aber dazu beitragen, den Umgang mit
all den Meldungen und Daten zu verbessern. Das FIU, das erst 2017 vom
Bundeskriminalamt an den Zoll übertragen worden war, hat eine
Bewährungsfrist verdient, während die Branche einen Anspruch auf
einen Erfahrungsaustausch hat. Die ersten Schritte dorthin sind
bereits unternommen. Masse und Klasse müssen kein Gegensatz sein.
(Börsen-Zeitung, 10.10.2019)
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