Zum 64. Internationalen Hörakustiker-Kongress vom 16.-18.10.2019 /
Wenn das Gehör nachlässt... / 10 Tipps, worauf man achten sollte
Geschrieben am 15-10-2019 |
Mainz/Nürnberg (ots) - "An" und "Aus" war gestern: Moderne
Hörsysteme sind komplexe technische Systeme, richtige
Hochleistungscomputer. Die Entwicklung der Hörsysteme ist von hoher
Innovationskraft geprägt. Dazu gehören sowohl die Miniaturisierung
als auch die vielseitige digitale Technik sowie Anbindung an andere
digitale Geräte, die sogenannte Konnektivität.
Die "10 Tipps, worauf man achten sollte, wenn das Gehör nachlässt"
sollen Hörgeschädigten Hilfestellung und Orientierung bei der Wahl
ihres ersten Hörgeräts geben.
1. Wenn Sie oder Ihr Umfeld bemerken, dass Sie schlechter hören,
warten Sie nicht lange, sondern machen Sie einen Hörtest.
Hörakustiker bieten Hörtests in der Regel ohne Termin und kostenfrei
an.
2. Ist eine Hörsystemversorgung notwendig, erhalten Sie bei Ihrem
HNO-Arzt eine Verordnung. Mit dieser können Sie sich bei einem
Hörakustiker Ihrer Wahl versorgen lassen. 6.600 Fachbetriebe gibt es
bundesweit, auch in Ihrer Nähe. Wichtig ist, dass Sie sich wohlfühlen
und dem Spezialisten vertrauen.
3. Ihr Hörakustiker guckt sich Ihr Ohr genau an, schaut nach
Vorerkrankungen oder Auffälligkeiten. Dann ermittelt er die
individuellen Kenndaten des Gehörs und erstellt ein Ton- und
Sprachaudiogramm. Dabei ist es wichtig, dass Sie ihn darüber
informieren, in welchen Situationen Ihnen das Hören besonders
schwerfällt - bei Gesprächen in der Gruppe, im Beruf, beim
Fernsehen...
4. Es gibt verschiedene Hörsystem-Varianten. Grundsätzlich
unterscheidet man zwischen Hinter-dem-Ohr- und Im-Ohr-Geräten. Ihr
Hörakustiker berät Sie ausführlich über die jeweiligen Vorteile der
unterschiedlichen Hörsysteme und passt sie an Ihr individuelles
Hörprofil an.
5. Ohren sind so individuell wie ein Fingerabdruck. Damit das
Hörsystem einwandfrei sitzt, fertigen Hörakustiker individuelle
Ohrpassstücke, sogenannte Otoplastiken an.
6. Ihr Hörakustiker testet mit Ihnen mehrere Hörsysteme, darunter
auch mindestens ein aufzahlungsfreies. Da Hören subjektiv
unterschiedlich empfunden wird, sollten Sie sich Zeit nehmen, um die
Geräte auszuprobieren.
7. Hörentwöhnte Menschen müssen sich nach einer
Hörsystemversorgung oft erst wieder an die Flut an Höreindrücken
gewöhnen, ähnlich einem Menschen, der stundenlang in einem dunklen
Raum saß und dann ins Sonnenlicht tritt. Konsequentes Tragen
unterstützt und verkürzt die Gewöhnungsphase erheblich. In dieser
Zeit wird der Hörakustiker Ihre Hörsysteme immer wieder nach Ihren
Erfahrungen und Wünschen nachjustieren.
8. Von Ihrem Hörakustiker erfahren Sie, wie Sie Ihr Gerät am
besten pflegen und bedienen. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen
etwas unklar bleibt, denn nur dann können Sie Ihr Hörsystem und seine
Funktionen voll ausschöpfen.
9. Während der sechsjährigen Versorgungsdauer können Sie sich bei
Problemen an Ihren Hörakustiker wenden. Sein Service umfasst u.a. die
Reinigung der Ohrpassstücke, Batterie- und Schallschlauchwechsel,
Nachbearbeitung und Erneuerung der Otoplastik, das Nachjustieren der
Hörsysteme, Reparaturen bis zu einem gewissen Grad sowie Hörberatung
und Hörtraining.
10. Hörakustiker sind auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es
um Prävention geht. Sie beraten u.a. zum Thema Gehörschutz und
technisches Zubehör. Auch bieten die Hörakustiker eine spezielle
Tinnitusberatung an und sie sind wichtiger Part in der
interdisziplinären Tinnitusversorgung wie auch der Versorgung von
Demenzpatienten.
Experten fürs Hören
Je komplexer die Systeme werden, desto beratungsintensiver ist
auch die Versorgung, die in der Regel die 15.000 Hörakustiker in
Deutschland vornehmen. Dabei gilt es nicht nur, das individuell
passende Hörsystem zu finden; dieses muss insbesondere exakt auf den
Hörverlust und die Bedürfnisse des einzelnen Menschen eingestellt
werden. Hörakustiker verfügen über umfangreiche medizinische
Kenntnisse, technisches Wissen, sehr gute handwerkliche Fertigkeiten
und psychologische Fähigkeiten.
Hat ein Hörakustiker mit dem Hörgeschädigten das richtige
Hörsystem ausgewählt und entsprechend eingestellt, beginnt ein
intensiver Prozess der Rehabilitation. Schließlich müssen sich die
Betroffenen erst an die neue Hörsituation gewöhnen. Teilweise muss
das Hören regelrecht neu erlernt werden. In dieser Phase ist die
intensive Betreuung und Beratung durch den Hörakustiker ein
wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Die von den
Gesundheitshandwerkern erbrachte Dienstleistung erstreckt sich dabei
über den gesamten Versorgungszeitraum von sechs Jahren. Danach hat
der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Träger
Kassenanspruch auf ein neues Gerät.
Beste Beratung
Dass die Beratungsleistung der Hörakustiker sehr gut ist, hat die
bundesweit größte Versichertenbefragung durch die gesetzlichen
Krankenkassen bestätigt. So sind ca. 90 Prozent der befragten
Versicherten sehr zufrieden bis zufrieden mit ihrer individuellen
Hörsystemversorgung, und das unabhängig davon, ob sie sich für ein
Hörsystem mit oder ohne private Zuzahlung entschieden haben.
Komplette Versorgung
Übrigens: Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei
Schwerhörigen mit ärztlicher Verordnung die komplette Versorgung - es
wird lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro fällig. Wünscht
der Kunde erweiterte Funktionen für mehr Komfort, Ästhetik oder
Bequemlichkeit, kann eine private Zuzahlung erforderlich werden.
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer
indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt
zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit rund 6.600
Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das
Hörakustiker-Handwerk bereits ca. 3,7 Millionen Menschen in
Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen.
Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen
der Hörakustiker in Deutschland.
Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für
die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und
Nachstellungen der Hörsystemfunktionen zuständig. Daneben organisiert
er - wenn der gesetzliche Anspruch besteht - die Kostenübernahme
durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und steht für Wartung
und Reparaturen der Hörsysteme bis zu einem gewissen Grad zur
Verfügung.
Darüber hinaus berät er zu Gehörschutz und speziellem technischen
Zubehör. Der Hörakustiker verfügt über theoretisches Wissen aus der
Akustik, Audiologie, Psychologie und Hörsystemtechnik und über
praktische Fertigkeiten zur Audiometrie.
Pressekontakt:
Dr. Juliane Schwoch (biha), schwoch@biha.de
Original-Content von: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR, übermittelt durch news aktuell
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