vdek irrt: Rabattverträge verursachen Lieferengpässe
Geschrieben am 18-10-2019 |
Berlin (ots) - "Der Verband der Ersatzkassen (vdek) irrt mit
seiner Aussage, Lieferengpässe bei Arzneimitteln seien nicht auf
Rabattverträge zurückzuführen", sagt Dr. Kai Joachimsen,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI). "Das umfangreiche Rechtsgutachten 'Zehn Jahre
Arzneimittel-Rabattverträge' (http://ots.de/wrLQid) von März hat
bereits das Gegenteil nachgewiesen: Nach der 'Scharfschaltung' der
Arzneimittel-Rabattverträge im Jahr 2007 ist im
rabatt-vertragsgeregelten Markt eine Marktkonzentration eingetreten,
die die Arzneimittelversorgung massiv beeinträchtigt."
Und das sei kein Wunder, so Dr. Joachimsen: "Wer Marktbedingungen
schafft, bei denen immer weniger Anbieter auf noch weniger
Wirkstoffhersteller zurückgreifen müssen, weil die Payer für mehr
nicht zahlen, der schafft Lieferengpässe. Das untersucht die
vdek-Analyse zu Lieferengpässen leider nicht. Die Aussage
'Tatsächlich nicht lieferbar war von den gelisteten Medikamenten
jedoch nur eine wesentlich geringere Zahl' aus der vdek-Analyse
überrascht. Sonst gibt es von Seiten der Kassen eher den Vorwurf,
dass die Liste gar nicht alle tatsächlichen Lieferengpässe enthält",
so Dr. Joachimsen. Dass der vdek das Positionspapier des
CDU-Politikers Michael Hennrich begrüßt, sieht er grundsätzlich
positiv. "Vergessen wurde nur der wichtige Teil, in dem gerade auf
den Zusammenhang von Rabattverträgen und Engpässen eingegangen wird
und Lösungsansätze gemacht werden. In der Tat brauche man Lösungen
für das Problem der Marktkonzentration", so Dr. Joachimsen: "Und hier
sollten wir zuerst vor der eigenen Tür kehren. Wir müssen
Anbietervielfalt erhalten und Rahmenbedingungen schaffen, die mehrere
Bieter im deutschen Markt halten. So vermindert man die Abhängigkeit
vom Weltmarkt und Ausfällen dort." Der BPI hat Vorschläge zur
Neugestaltung der Rabattverträge gemacht, die in der Politik positiv
aufgenommen werden. Dr. Joachimsen: "Es sollte grundsätzlich erst
Ausschreibungen geben, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind
und wenn die Krankenkasse an mindestens drei Anbieter Zuschläge
erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner
Produktion in der EU nachweisen muss."
Kontakt:
Andreas Aumann (Kommissar. Pressesprecher), Tel. 030 27909-123,
aaumann@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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