Tierschutz-Klage soll vors Bundesverwaltungsgericht
Geschrieben am 18-10-2019 |
Berlin (ots) - Der Tierschutzverein Animal Rights Watch (ARIWA)
hat mit Unterstützung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere
Mitwelt und der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz das
Bundesverwaltungsgericht angerufen. Die Tierschützer hoffen auf
Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das
eine Klage von ARIWA zurückgewiesen hatte. Mit dem Verfahren gegen
die Veterinärbehörde im Kreis Steinfurt will ARIWA grundsätzlich
klären lassen, ob ein verbandsklageberechtigter Tierschutzverein zur
Vorbereitung einer Klage auf Einschreiten gegen Tierschutzverstöße
auch ein Recht darauf hat, in die Verwaltungsakten Einsicht zu
nehmen.
»Tierschutzorganisationen können ihr Klagerecht nur wirksam
wahrnehmen, wenn sie auch Einsicht in die Akten der Veterinärämter
nehmen können«, bemängelt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. »Ihnen fehlen sonst wichtige
Informationen darüber, ob sich ein Verdacht auf Verstöße gegen das
Tierschutzrecht erhärten lässt und somit eine Verbandsklage Aussicht
auf Erfolg hat.«
Im konkreten Fall ging es um einen Schweinezuchtbetrieb, der Sauen
und Ferkel nach Erkenntnissen der Tierschützer in viel zu engen
Kastenständen hielt und damit gegen geltendes Recht verstieß. ARIWA
wollte die Akten der zuständigen Veterinärbehörde einsehen, was diese
jedoch verweigerte.
Die Tierschützer klagten schließlich gegen den Kreis Steinfurt vor
dem Verwaltungsgericht Münster, das die Klage jedoch im April 2016
als unbegründet abwies. Die beantragte Berufung ließ das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erst 15 Monate später im Juli
2017 zu. Ab dann dauerte es weitere zwei Jahre bis zur Verhandlung im
Juli 2019, bei der das nun von ARIWA angefochtene Urteil gefällt
wurde.
Das Gericht wusste die ganze Zeit, dass das nordrhein-westfälische
Tierschutz-Verbandsklagegesetz (TierSchVMG) zunächst bis Ende 2017
befristet war und auch nach einer Verlängerung durch die (später
abgewählte) Koalition von SPD und Grünen um ein Jahr am 31. Dezember
2018 auslaufen könnte. Im Landtagswahlkampf 2017 in NRW hatten CDU
und FDP nämlich angekündigt, das Verbandsklagerecht für
Tierschutzvereine wieder abzuschaffen. Die neue Koalition von CDU und
FDP hat das TierSchVMG dann auch nicht mehr verlängert. Anerkannte
Tierschutzvereine in NRW hatten aber in den Jahren 2013 bis Ende 2018
die Möglichkeit, auch als rechtliche Vertreter für die Tiere gegen
umstrittene Entscheidungen oder die Untätigkeit von Amtsveterinären
bei mutmaßlichen Tierschutzverstößen zu klagen.
»Wir halten es für skandalös, dass das OVG Münster das Verfahren
dreieinhalb Jahre verschleppt und sich dann in seiner
Urteilsbegründung vor allem darauf stützt, dass das
Tierschutz-Verbandsklagegesetz Ende 2018 außer Kraft getreten sei«,
kommentiert Hans-Georg Kluge, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung
für Tierschutz. Das Gericht hatte argumentiert, dass durch das
Auslaufen des Gesetzes die Grundlage für die Klage von ARIWA
weggefallen sei.
Gegen das Urteil des OVG Münster ist nur die Beschwerde gegen die
Nichtzulassung der Revision möglich, über die das
Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Dieses Rechtsmittel hat ARIWA
fristgemäß eingelegt und mit einem umfangreichen Schriftsatz
begründet. Die wichtigsten Gründe für die Beschwerde sind:
1. Das Berufungsverfahren wurde vom OVG Münster absichtlich so
lange liegengelassen, bis das Tierschutz-Verbandsklagegesetz am 31.
Dezember 2018 außer Kraft getreten ist.
2. Die Entscheidung des Landtags über die Nichtverlängerung des
TierschutzVMG ist nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und das
Gesetz deshalb nicht außer Kraft getreten. Dafür spricht auch, dass
das in Art. 20a GG festgeschriebene Staatsziel Tierschutz ein
Verschlechterungsverbot für solche Normen enthält, die dem Tierschutz
dienen. Die Abschaffung des TierschutzVMG verstößt nach Ansicht von
ARIWA gegen dieses Verbot sowie landesrechtliche Vorschriften über
das Verfahren bei Befristungsgesetzen.
3. Weitere Punkte in der Nichtzulassungsbeschwerde richten sich
gegen die Auffassung des OVG, die besagen, dass die Klage von ARIWA
auch dann unzulässig oder unbegründet gewesen wäre, wenn das
TierSchVMG weiterbestanden hätte.
Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie
auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu
reduzieren und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern.
Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt
Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf
https://albert-schweitzer-stiftung.de.
Über die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz beschäftigt sich in hohem
Maße mit der juristischen Seite des Tierschutzes. Die Verbesserung
des Tierschutzrechts und die Durchsetzung der bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen sind, neben der Tierschutzbildung und der
Erforschung von alternativen Methoden zu Tierversuchen, Hauptziele
der von Erna Graff im Jahr 1983 gegründeten Stiftung. Mehr
Informationen finden Sie auf www.erna-graff-stiftung.de.
Pressekontakt:
Diana von Webel
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
+49 30 400 54 68-15
presse@albert-schweitzer-stiftung.de
Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt, übermittelt durch news aktuell
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