Rheinische Post: Bundesregierung alarmiert wegen falscher Zinsberechnungen bei Sparverträgen
Geschrieben am 31-10-2019 |
Düsseldorf (ots) - Falsche Zinsberechnungen von Banken und Sparkassen bei
langfristigen Prämiensparverträgen sind nach Auffassung der Bundesregierung ein
gravierendes Problem in Deutschland. "Mit Blick auf fehlerhafte Zinsberechnungen
bei Prämiensparverträgen aufgrund unwirksamer Zinsanpassungsklauseln sind nach
den bislang vorliegenden Erkenntnissen der BaFin eine größere Anzahl von
Instituten und eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen",
heißt es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der
Grünen-Bundestagsfraktion. Sie liegt der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Donnerstag) vor. Die Finanzaufsicht BaFin habe zur Aufklärung Stellungnahmen
der betroffenen Institute angefordert. Das Ministerium verweist zudem auf die
vor dem Oberlandesgericht Dresden anhängige Musterfeststellungsklage der
Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.
Bundesweit sind nach Auskunft der Verbraucherzentralen von falsch berechneten,
zu niedrigen Sparzinsen zehntausende Sparer betroffen. "Allein die
Verbraucherzentralen haben bis heute schätzungsweise an die 10.000 Fälle von
falschen Zinsberechnungen festgestellt", sagte Beate Weiser von der zuständigen
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Zeitung. "Da es eine hohe Dunkelziffer
von betroffenen Kunden gibt, die sich noch nicht bei uns gemeldet haben, gehen
wir von mehreren zehntausend Fällen bundesweit aus", sagte Weiser. Aus Sicht der
Grünen blieb die Bundesregierung zu lange untätig. "Anstatt dass die
Bundesregierung hier pro aktiv vorgeht und den Gründen für falsch berechnete
Zinsen auf die Spur kommt, sitzt sie das Thema lieber aus", sagte
Grünen-Politiker Stefan Schmidt. "Dabei riskiert sie, dass Kommunen
möglicherweise in akute finanzielle Schieflagen geraten und zusätzlich noch die
Finanzstabilität ganzer Kreditinstitute gefährdet wird", so Schmidt.
Kontext:
Bei bestimmten langfristigen Sparverträgen werden Verbrauchern seit Jahren zu
niedrige Zinsen gutgeschrieben, weil die Kreditinstitute den Zinssatz in
unzulässiger Weise reduzieren. Die falschen Zinsberechnungen sind darauf
zurückzuführen, dass in alten Sparverträgen aus den 1990-er und 2000-er Jahren
oft noch Zinsänderungsklauseln enthalten sind, die der höchstrichterlichen
Rechtsprechung aber nicht standhalten. Mehrfach hat der Bundesgerichtshof die
Zinsänderungsklauseln für unwirksam erklärt, die nicht das erforderliche
Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweisen. Banken und
Sparkassen dürfen zwar den variablen Zinssatz anpassen, jedoch nicht einfach
willkürlich. Das Verfahren der Zinsänderung müsse transparent und
nachvollziehbar sein. Viele Banken haben den variablen Zinssatz schneller und
stärker heruntergesetzt, als es nach dem so genannten Referenzzinssatz am Markt
eigentlich angezeigt gewesen wäre. In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze
erheblich gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der
Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,001
Prozent.
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