Saisonfahrzeuge: Sauberkeit ist beim Überwintern das A und O / TÜV Rheinland: Fahrzeuge ohne Straßenzulassung dürfen nur auf privatem Grund abgestellt werden / Batterie abklemmen und ausbauen
Geschrieben am 31-10-2019 |
Köln (ots) - Das Saisonkennzeichen ist vor allem bei Motorradfahrern sehr
beliebt. Wer im Winter auf die Straßenzulassung verzichtet, spart Geld - zumal
von Motorradfahrten über glatte und verschneite Straßen aus Sicherheitsgründen
ohnehin abzuraten ist. Auch viele Autofahrer, die zusätzlich zum Alltagswagen
ein besonderes Fahrzeug wie ein Cabrio, Oldtimer oder Wohnmobil besitzen,
greifen gerne auf das Saisonkennzeichen zurück. "Ist die Straßenzulassung
aufgrund eines Saisonkennzeichens erloschen, muss das Fahrzeug in der Garage
oder auf einem privaten Stellplatz geparkt werden", sagt Thorsten Rechtien,
Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. "An der Straße oder auf öffentlichen
Parkplätzen ist dies nicht erlaubt."
Reifen entlasten, Batterie abklemmen
Damit Fahrzeuge den Winterschlaf möglichst unbeschadet überstehen, ist einiges
zu beachten. So sollte beispielsweise der Luftdruck in den Reifen erhöht werden.
"Noch besser ist es, das Fahrzeug aufzubocken, um die Reifen komplett zu
entlasten", rät Rechtien. "Das zwischenzeitliche Starten während der Stilllegung
ist hingegen überflüssig. Besser: Batterie abklemmen und ausbauen." Denn
Steuergeräte verbrauchen auch bei abgestelltem Motor Strom, was eine
Tiefentladung und damit Schädigung der Batterie zur Folge haben kann.
Schutz vor Korrosion und Lackschäden
Genauso wichtig ist die Sauberkeit. Eine gründliche Reinigung des kompletten
Fahrzeugs - von innen und außen - beugt unter anderem Korrosion vor. Das
Polieren und die Verwendung von Hartwachs schützt die Lackierung, ein Tuch als
Abdeckung ist ebenfalls empfehlenswert. "Am besten Stoff- oder Leinentücher zum
Schutz des Fahrzeugs verwenden, denn bei Plastikfolien entsteht Schwitzwasser",
sagt der TÜV Rheinland-Experte. "Außerdem die Garage stets gut belüftet halten,
damit sich keine Staunässe bildet."
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