Dürfen nur Profis reinigen? / Eine solche Vertragsklausel ist unwirksam (FOTO)
Geschrieben am 04-11-2019 |
Berlin (ots) -
Wenn ein Vermieter darauf besteht, dass die Endreinigung der Wohnung nach dem
Auszug nur durch eine von ihm selbst beauftragte professionelle Reinigungsfirma
erledigt werden darf, dann ist solch ein Vertragspassus nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS unwirksam. (Amtsgericht
Hamburg-Blankenese, Aktenzeichen 531 C 60/17)
Der Fall: Wie so oft stritten Eigentümer und Mieter nach dem Ende ihrer
Vertragsbeziehung um die Rückzahlung der Kaution. Unter anderem ging es darum,
ob das Objekt - wie vereinbart - auf Kosten des Mieters von Profis hätte
gereinigt werden müssen. Eine Selbstvornahme durch den Mieter war ausdrücklich
ausgeschlossen. Mit dieser starren, ihn komplett entmündigenden Regelung wollte
sich der Betroffene nicht abfinden.
Das Urteil: Auch das Gericht akzeptierte den Vertragspassus nicht. Dem Mieter
werde sowohl verweigert, die Wohnung selbst zu reinigen als auch, eigenständig
eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Das sei rechtlich unwirksam. Im konkreten
Fall sei wegen des Wegfalls dieser Vertragsbestimmung lediglich eine besenreine
Rückgabe der Wohnung erforderlich gewesen.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
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