Weiß: Großer Fortschritt für Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen
Geschrieben am 07-11-2019 |
Berlin (ots) - Rückgriff erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro
Der Deutsche Bundestag wird heute das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschließen.
Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist ein großer Fortschritt für alle Eltern
und Kinder, die pflegebedürftige Angehörige haben. Künftig müssen erst
diejenigen einen finanziellen Beitrag zur Pflege ihrer Verwandten leisten, die
über ein jährliches Bruttoeinkommen von 100.000 Euro verfügen.
Wir setzen damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um und schließen
eine Gerechtigkeitslücke. Dieses Gesetz beseitigt Doppelbelastungen für die
Familien pflegebedürftiger Angehöriger. Nicht selten tragen Familien, die bisher
für die Pflegekosten ihrer Angehörigen aufkommen müssen, auch noch weitere
Verantwortung, zum Beispiel für eigene Kinder. Diese finanzielle Entlastung ist
spürbar und nachhaltig. Sie stärkt den Zusammenhalt in den Familien und nimmt
ihnen die Ängste vor finanziellen Unsicherheiten.
Beschlossen wurden mit dem Gesetz auch noch weitere wichtige Regelungen für
Menschen mit Behinderungen: Wir sichern die ergänzende unabhängige
Teilhabeberatung langfristig ab, indem wir sie entfristen. Mit dem neuen Budget
für Ausbildung helfen wir Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt
eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur
Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und gut für deren
Selbstbestimmung."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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