Zusammenschluss von Unternehmen? Vorsicht, Fehlstart! (FOTO)
Geschrieben am 12-11-2019 |
Köln (ots) -
Mit einem umfassenden Webinar zum Thema "Gun Jumping" hat die internationale
Wirtschaftskanzlei DWF auf die besonderen Gefahren hingewiesen, die bei einem
Zusammenschluss von Unternehmen auftreten. So können Verstöße gegen das
sogenannte Vollzugsverbot empfindliche Strafen nach sich ziehen. Während Gun
Jumping in der Leichtathletik als Fehlstart bekannt ist, bezeichnet es im Rahmen
der Fusionskontrolle den vorzeitigen Vollzug einer Transaktion vor Freigabe
durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.
Dr. Daisy Walzel, die als Partnerin zusammen mit ihren internationalen Kollegen
Marcin Trepka (Polen), Dimitris Sinaniotis (UK) und Christian Peeters (Belgien)
das Webinar auf der Plattform Lexology präsentierte, hebt in diesem Zusammenhang
hervor, dass auch eine verfrühte Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit der
Zielgesellschaft gravierende Konsequenzen haben kann. Oft werde nicht
berücksichtigt, so die Kartellrechtsexpertin, dass die beiden Gesellschaften bis
zum Closing juristisch noch als selbständige Unternehmen anzusehen sind. Ein
besonderes Risiko stellt dabei insbesondere ein kartellrechtswidriger
Informationsaustausch unter Wettbewerbern dar. "Dementsprechend muss der
Informationsaustausch stets im Einklang mit dem Kartellrecht stehen."
Insbesondere im Rahmen einer Due Diligence als auch bei der Integrationsplanung
geschehe es immer wieder, dass die kartellrechtlichen Vorgaben blieben, ohne
dass sich die handelnden Unternehmen über die Konsequenzen im Klaren seien.
Besondere Brisanz erhält die Frage des Gun Jumping dadurch, dass die
mitgliedstaatlichen und europäischen Vorschriften teils stark voneinander
abweichen. Auch unterschiedliche Prüffristen hätten hier schon für erhebliche
Probleme gesorgt, so Walzel. Außerdem seien die Wettbewerbsbehörden der
EU-Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Kommission in jüngster Vergangenheit
verschärft gegen entsprechende Verstöße vorgegangen, wie im Rahmen des Webinars
anhand verschiedenster Beispiele verdeutlicht wurde.
Welche Informationen wann und in welchem Umfang ausgetauscht werden dürfen und
welche Integrationshandlungen wann zulässig sind, lässt sich dabei nicht
allgemeingültig beantworten. Hier muss jeder konkrete Fall individuell geprüft
werden.
Fazit des Webinars: Verstöße gegen das Stillhaltegebot und das Verbot des
Informationsaustauschs führen zu massiven Konsequenzen. Diese lassen sich durch
umfassende Beratung und gemeinsame Planung ausschließen - besonders, wenn sie
auf langjähriger internationaler Erfahrung beruhen.
Pressekontakt:
DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Marcel Rodriguez
Business Development Manager Germany
T +49 221 534098-0
marcel.rodriguez@dwf.law
Original-Content von: DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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