VW-Dieselbesitzer müssen handeln, bevor es zu spät ist (FOTO)
Geschrieben am 14-11-2019 |
Berlin (ots) -
Schon jetzt ist absehbar, dass ab 2020 Wiederverkaufswerte massiv einbrechen
werden. Klagen von Betroffenen sind noch bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
Klagen können auch diejenigen, die ihren Diesel bereits verkauft haben. Die
Berliner Online-Klageplattform to-ga.legal ermöglicht nun Klagen ohne
Kostenrisiko.
Seitdem der Abgasbetrug von Volkswagen bekannt wurde, steht der Konzern unter
dem Druck der Behörden und sieht sich enormen Schadensersatzforderungen von
Dieselkäufern gegenüber. In Deutschland allein sind 2,6 Millionen Diesel mit der
illegalen Abschaltvorrichtung ausgerüstet. Dennoch verweigert VW bisher jede
Verantwortung gegenüber den Verbrauchern. Noch verwunderlicher ist, dass über 2
Millionen berechtigte VW-Besitzer gerichtlich überhaupt nichts gegen den
Hersteller unternommen haben. Diese Ansprüche drohen am 31. Dezember 2019 zu
verjähren.
Wer seine Ansprüche vor diesem Stichtag nicht geltend macht, verliert sie, so
die vorherrschende Meinung. Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Ab Januar 2020,
also nach Ablauf der Verjährungsfrist, werden auch die Wiederverkaufswerte für
betroffene Dieselfahrzeuge massiv einbrechen. Nach Erhebungen der Uni Regensburg
haben bisher nur rund 100.000 Kunden auf Schadensersatz geklagt. Das klingt
zunächst nach einer großen Menge, tatsächlich sind es aber weniger als 4 Prozent
der Geschädigten!
Deutsche Gerichte wenden sich immer öfter gegen Volkswagen
Ratsam ist es, vor dem 31. Dezember einen Anwalt mit der Einreichung einer Klage
zu beauftragen. Die Chancen auf Erfolg sind hoch. In über 90 Prozent der Fälle
wurde zugunsten der Kläger entschieden oder ein Vergleich geschlossen. Das zeigt
auch die bundesweite Auswertung des Regensburger Jura-Professors Michael Heese.
Sie ergab, dass VW an 96 der insgesamt 115 deutschen Landgerichte zum Ersatz des
Schadens verurteilt wurde. Auch die Oberlandesgerichte stellen sich überwiegend
auf die Seite der Betroffenen.
Fast durchweg beruht die Schadensersatzforderung darauf, dass Volkswagen die
Käufer sittenwidrig vorsätzlich geschädigt hat, denn das Unternehmen wusste ja
von der illegalen Abschaltvorrichtung. Das wurde vom Kraftfahrtbundesamt in
einem Gutachten bestätigt. Oft kann durch eine Einzelklage ein
Schadenersatzanspruch in 10-12 Monaten durchgesetzt werden, meist sogar mit
einem Schadenszins. Im Vergleich dazu plant Volkswagen für die
Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale eine Dauer von etwa 4 Jahren.
Danach sind die Fahrzeuge so gut wie nichts mehr wert, denn die Gerichte ziehen
in den Schadenersatzverfahren fast alle eine Nutzungsentschädigung ab.
Kein Kostenrisiko durch Prozessfinanzierung
Warum klagen also trotz dieser guten Aussichten so wenige Geschädigte? Das
größte Problem sind sicherlich die Klagekosten. Sie sind in Deutschland recht
hoch und ein Teil davon ist gleich bei Einreichung beim zuständigen Gericht zu
hinterlegen. Dazu addieren sich die Kosten des Anwalts und schnell sind 2.000
Euro erreicht. Diese Einstiegshürde kennt VW und rechnet mit der Angst der
Kunden vor gerichtlichen Verfahren. Diese Angst ist aber im Diesel-Abgasskandal
derzeit unbegründet. Es gibt sehr günstige Finanzierungen für Einzelverfahren
gegen den Hersteller. Diese ermöglichen eine Klage komplett ohne Kostenrisiko.
Onlineplattformen wie die neue Klageplattform toga bieten für qualifizierte
Fahrzeuge eine Vollabsicherung der Klagekosten. Betroffene geben bequem ihre
Daten ein (www.toga.legal), bekommen eine Deckungszusage und werden mit
erfahrenen Anwälten versorgt. Wer will, kann aber auch mit eigenen Anwälten
zusammenarbeiten. Es genügt die Beantwortung einiger Fragen. toga bietet sogar
100 Euro Prämie für jeden Dieselfahrer, der über www.toga.legal eine Klage
finanziert.
Viele Geschädigte haben mit ihrem VW-Diesel ein hohes Verlustrisiko, wenn sie
weiter nur abwarten. Die Zeit läuft ab und das Erwachen wird bitter sein.
Pressekontakt:
toga
c/o Robert Peres
Leipziger Platz 9
D-1007 Berlin
+49 174 3065556
rperes@robertperes.de
WBCO GmbH
Arne Schwerin
Krögerstraße 2
60313 Frankfurt/M.
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a.schwerin@wbco.de
Original-Content von: toga, übermittelt durch news aktuell
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