Verpackungsgesetz: Recyclingquote wird verfehlt - was soll's? (FOTO)
Geschrieben am 15-11-2019 |
Mainz (ots) -
Zum 1. Januar 2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, das
höhere Recyclingquoten vorsieht. Bereits in diesem Jahr steigt die Vorgabe für
die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen von 36 auf 58,5 Prozent. Ab 2022
wird die Quote sogar 63 Prozent betragen. Das klingt gut in der Theorie -
funktioniert bisher aber nicht in der Praxis. Die angestrebte Recyclingquote
wird in diesem Jahr bei Weitem nicht erreicht werden.
Nicht zu ändern? Von wegen!
Reinhard Schneider macht seinem Ärger darüber Luft
"Es geht bei diesem Thema nachweislich nicht um einen Mangel der technischen
Machbarkeit, also des Könnens, sondern um einen Mangel des Wollens. Wenn
funktionierende Technologien zum energieschonenden Recycling bereits existieren
und über Open Innovation jedem zur Verfügung gestellt werden, gibt es heutzutage
in der Industrie oftmals starke Kräfte, die Veränderungen grundsätzlich
ablehnen. Das hängt damit zusammen, dass neue Prozesse meistens mit
Investitionen zusammenhängen, die man lieber so weit wie möglich vor sich
herschiebt, statt Pionier der Zukunftsthemen zu sein. Dieses Vorsichherschieben
von Veränderungen schont zwar vorübergehend den Geldbeutel, es rächt sich jedoch
mehrfach, wenn man von Anderen technologisch überholt wird und dann zusätzlich
in der öffentlichen Meinung klar wird, dass man notwendige Reformen vorsätzlich
verschleppt hat. Daher bemühen sich die Vertreter dieser Verweigerungshaltung
nach Leibeskräften gegenüber der Politik und den Medien die vermeintlichen
technischen Sachzwänge als unausweichlichen Grund für die eigene Zurückhaltung
zu erklären.
Das läuft beim Thema Plastik Kreislaufwirtschaft in Deutschland nicht anders als
vor einigen Jahren beim Thema E-Mobilität. Die deutliche Verfehlung der im
Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Recyclingquoten ist schon seit bald einem
Jahr unübersehbar. Der Versuch, dies jetzt als Überraschung darzustellen, um
eine großzügige Übergangsfrist gewährt zu bekommen, weil man technisch noch
nicht so weit sei, ist jämmerlich. Hier wird demnächst ähnlich viel Vertrauen
verspielt, wie es in der Automobilindustrie schmerzlich zu beobachten war. Eine
Abhilfe wäre es, neue Gesetze ausnahmsweise mal ernst zu nehmen und bei der
klaren Verfehlung von Mindestzielen nicht wieder beide Augen zuzudrücken.
Ansonsten muss man sich nicht wundern, dass in Deutschland viele gute Ideen zu
spät oder gar nicht umgesetzt werden und die jüngere Generation zu Recht die
Geduld verliert."
Reinhard Schneider, Inhaber Werner & Mertz GmbH Deutscher Umweltpreisträger 2019
Reinhard Schneider hat 2012 zusammen mit Kooperationspartnern wie Der Grüne
Punkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Recyclat-Initiative ins Leben
gerufen, die sich für die hochwertige Aufbereitung von Altplastik aus dem Gelben
Sack einsetzt und damit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der deutschen
Recyclingquoten leistet - lange bevor es das Gesetz überhaupt gab.
Kooperationspartner Der Grüne Punkt fordert ebenfalls kein Pardon bei
Quotenverfehlung
Der Grüne Punkt fordert die Behörden auf, dem "kreativen Wettbewerb" von
Konkurrenten einen Riegel vorzuschieben. In einem Schreiben warnt DSD-Chef
Michael Wiener davor, dass andere duale Systeme offenbar planten, den
zuständigen Stellen anzukündigen, dass eine Verfehlung der Recyclingquoten für
2019 leider nicht auszuschließen sei, weshalb eine Übergangsfrist nötig wäre.
Wie Wiener schreibt, solle damit um Verständnis geworben werden, weil das
Verpackungsgesetz schließlich neu und kompliziert sei und das Marktumfeld
unübersichtlich. Außerdem falle die Sekundärrohstoffverwertung wegen der
weitgehenden Schließung der Verwertungswege nach Asien unerwartet schwierig und
defizitär aus. Man erwarte ob dieses herausfordernden Umfeldes eine
"Übergangsfrist", bis zu der die volle Quotenerreichung nach dem
Verpackungsgesetz suspendiert werde.
Wiener forderte die Behörden auf, einem solchen Ansinnen eine Absage zu
erteilen. Sie sollten klarstellen, dass die Quotenvorgaben des
Verpackungsgesetzes bereits für den Mengenstromnachweis des Jahres 2019
vollumfänglich gelten und dass Verfehlungen mit den vom Verpackungsgesetz
vorgesehenen Maßnahmen auch geahndet werden.
Mehr dazu unter: http://ots.de/TLK7PK
Werner & Mertz:
Seit über 150 Jahren ist die Werner & Mertz GmbH am Standort Mainz vertreten und
mit ihren Vertrauensmarken Frosch, emsal und green care Professional als
innovatives Unternehmen auf dem europäischen Markt bestens etabliert. Das
Unternehmen arbeitet nach den Prinzipien einer umweltschonenden Wirtschaftsweise
und hat zum Ziel, eine nachhaltige Lebensweise mehrheitsfähig zu machen. Mit der
Initiative Frosch und Projektpartnerschaften bereitet Werner & Mertz
zukunftsweisenden nachhaltigen Lösungen den Weg und gibt neue Impulse über die
eigene Branche hinaus. Über die Recyclat-Initiative wurden schon über 315
Millionen Verpackungen aus Altplastik in den Handel gebracht (Aktuelle Zahlen
unter www.wir-fuer-recyclat.de). Gelebte Kreislaufwirtschaft zum Schutz von
Ressourcen und der Umwelt.
Pressekontakt:
Werner & Mertz GmbH, Birgitta Schenz (Unternehmenskommunikation)
Telefon 06131 96420-28, Fax 06131 96420-30, BSchenz@werner-mertz.com
Original-Content von: Werner & Mertz GmbH, übermittelt durch news aktuell
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