Tatort Schule: Wer haftet bei Handydiebstahl?
Geschrieben am 21-11-2019 |
Wiesbaden (ots) - Tatort Schule: Tagtäglich verschwinden in Klassenräumen und
auf Pausenhöfen Smartphones. Doch in der Regel besteht bei Verlust oder
Diebstahl kein Versicherungsschutz, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Schülerinnen und Schüler sind selbst für die Geräte verantwortlich.
Besondere Vorsicht im Sportunterricht
Schon mehr als die Hälfte der Grundschulkinder besitzt ein eigenes Smartphone.
Bei 13-jährigen Mädchen und Jungen sind es sogar fast einhundert Prozent. Die
Schule erlaubt zwar den Schülern oft, die Geräte mitzubringen. "Diese müssen
jedoch selbst darauf aufpassen", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden
bei der R+V Versicherung. Weder die Schule noch die Hausratversicherung kommt
für den Verlust eines Smartphones auf. Das gilt auch, wenn das Handy nur kurz
unbeaufsichtigt bleibt, sei es im Klassenraum, in der Umkleidekabine oder auf
dem Pausenhof. Ausnahme: Die Hausratversicherung springt ein, wenn das Handy
beispielsweise aus einem verschlossenen Schrank entwendet wurde. "Dann handelt
es sich um sogenannten Einbruchdiebstahl, und der ist versichert." Und auch wer
eine spezielle Handyversicherung abgeschlossen hat, kann auf Erstattung hoffen.
Besondere Vorsicht ist im Sportunterricht geboten. Hier müssen die Schüler
Smartphones und andere Wertgegenstände meist ablegen. Doch die Lehrkräfte
brauchen sie nicht verwahren oder beaufsichtigen. "Nur wenn die Schule oder eine
Lehrkraft aktiv anbietet, auf das Handy aufzupassen, übernehmen sie auch die
Verantwortung - und haften im Fall eines Diebstahls", erläutert R+V-Expertin
Günter. Am sichersten ist es, wenn das Handy und andere Wertgegenstände an Tagen
mit Sportunterricht zu Hause bleiben.
Wichtige Daten im Handypass notieren
Es gibt Möglichkeiten, die Folgen eines Handydiebstahls abzumildern. Dazu müssen
die Nutzer die Individualnummer (IMEI) kennen, einige Einstellungen vornehmen
und entsprechende Apps installieren. "Dann lässt sich das Gerät orten und
persönliche Daten können per Fernzugriff gelöscht werden", sagt Nicole Günter.
Die Polizei empfiehlt, wichtige Daten in einem Handypass zu notieren und bietet
das Dokument im Internet zum Herunterladen an.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/63400/4446117
OTS: R+V Infocenter
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
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