Frei: Auswirkung von Kinderrechten im Grundgesetz gründlich prüfen
Geschrieben am 26-11-2019 |
Berlin (ots) - Schwächung der Stellung der Eltern wird es mit der Union nicht
geben
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat am heutigen Dienstag ihren
Gesetzesentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetzt vorgestellt.
Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Thorsten Frei:
"Wir werden prüfen, ob der Vorschlag der Bundesjustizministerin das wohl
austarierte Verhältnis zwischen Kindern, ihren Eltern und dem Staat tatsächlich
nicht verschieben würde, so wie sie es selbst als Zielsetzung betont. Als Union
haben wir immer darauf gedrängt, dass dieses bewährte Dreiecksverhältnis
keinesfalls angetastet und zu Lasten der Eltern und zugunsten des Staates
verschoben werden darf. Aufgrund möglicher Auswirkungen der Neufassung des
Grundgesetzes auf die Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft werden wir die
notwendige Prüfung mit äußerster Sorgfalt angehen. Gründlichkeit geht eindeutig
vor Schnelligkeit, da ansonsten der entstehende Schaden größer sein könnte als
der Nutzen. Verfassungsänderungen sind immer mit größtmöglicher Vorsicht
vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang stellt sich daher die ganz grundsätzliche Frage, ob wir
bei gleichwohl bedeutenden Themen mit Regelungsbedarf reflexartig den Weg über
eine Verfassungsänderung beschreiten sollten. Der einfach gesetzliche Weg ist
doch viel eher geeignet, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Daher wäre
eine ehrlich geführte Debatte über ganz konkrete Maßnahmen zum Schutz unserer
Kinder wünschenswerter, als offene Formulierungen in das Grundgesetz zu
verankern. Wir müssen bei der Ausarbeitung verhindern, dass die Formulierungen
eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachteil der Familie und
letztlich auch zum Nachteil der Kinder nach sich ziehen und damit große
Unsicherheit in unsere Familien tragen."
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