NOZ: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter 25-Jährige deutlich entschärft
Geschrieben am 27-11-2019 |
Osnabrück (ots) - Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter
25-Jährige deutlich entschärft
Bundesarbeitsministerium verschickt Weisung an Jobcenter
Osnabrück. Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter
25-Jährige deutlich entschärft. Das geht nach Informationen der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (NOZ) aus der für Freitag anstehenden Weisung des
Arbeitsministeriums zum Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts hervor.
Leistungsbeziehern unter 25 Jahren drohte in der Vergangenheit bei
Pflichtverstößen im Extremfall die komplette Streichung des Regelsatzes. Diese
Regelung war laut Arbeitsministerium ausdrücklich nicht Gegenstand des Urteils,
mit dem das Verfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten Anfang November
deutlich eingeschränkt hatte. Trotzdem soll die Weisung an die Jobcenter nun
auch für die Gruppe der jungen Leistungsbezieher gelten, wie das Ministerium auf
Anfrage der "NOZ" mitteilte. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schließt
demnach aus, "dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent
sanktioniert werden darf". Dies gelte auch für die Fälle der unter 25-Jährigen,
erklärte ein Sprecher. "Eine dementsprechende Weisung wird nach Abschluss des
konsultatorischen Verfahrens am Freitag ergehen."
Mit der vom Ministerium und der Bundesagentur für Arbeit erarbeiteten Weisung
wird geregelt, wie die Jobcenter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
anzuwenden haben, bis eine gesetzliche Regelung dazu in Kraft tritt. Das Gericht
hatte die bisherige Sanktionspraxis zum großen Teil gekippt. Demnach dürfen bei
Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden -
bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der
Leistungen sind laut Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Mit seiner Stellungnahme dementierte das Arbeitsministerium zugleich einen
Bericht, wonach es auch nach dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts
Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent ermöglichen wolle.
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Redaktion
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