Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Hamburg und Schleswig-Holstein - Geräte jetzt austauschen (FOTO)
Geschrieben am 29-11-2019 |
Berlin (ots) - Die meisten Rauchmelder in Hamburg und Schleswig-Holstein wurden
vor über zehn Jahren installiert. Höchste Zeit für einen Austausch. Das
empfiehlt auch die gültige Norm DIN 14676 - und betrifft vermietete Immobilien
ebenso wie selbstgenutztes Wohneigentum. Darauf weist die Initiative
"Rauchmelder retten Leben" hin.
"Nach zehn Jahren kann die lebensrettende Funktion der Rauchmelder nicht mehr
sichergestellt werden, nicht zuletzt aufgrund der Verschmutzung der Melder.
Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Falschalarmen", erklärt Jan Ole
Unger, Pressesprecher der Feuerwehr Hamburg, und ergänzt: "Rauchwarnmelder sind
gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre
Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, wir empfehlen sogar eine monatliche Prüfung.
Jeder kann sich hierzu kostenlos über einen speziellen Twitter-Account erinnern
lassen: Twitter.com/JetztPruefen. Leere Batterien und veraltete Geräte müssen
unverzüglich ausgetauscht werden."
Q-Rauchmelder reduzieren Falschalarme und sorgen für mehr Sicherheit
"Q-Rauchmelder sind besonders zu empfehlen, da sie neben einer langen
Lebensdauer der festeingebauten 10-Jahresbatterie gegen Eindringen von
Fremdkörpern in die Rauchmesskammer, gegen Temperaturwechsel sowie Korrosion
besser geschützt sind. Dadurch werden Falschalarme und letztlich auch
Fehlfahrten der Feuerwehr vermieden", erklärt Norbert Schaaf, Vorsitzender der
Initiative "Rauchmelder retten Leben". Das 'Q' ist ein unabhängiges,
herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder. Die Geräte
sorgen für mehr Sicherheit, sind stabiler und langlebiger. Eigentümer, die
besonderen Wert auf zuverlässige und langlebige Rauchmelder legen, können sich
daher beim Kauf am Qualitätszeichen 'Q' orientieren. Zuständig für den Austausch
der Rauchmelder sind in Hamburg und Schleswig-Holstein die Eigentümer.
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
Laut Bauordnung müssen in Schleswig-Holstein und Hamburg alle Kinder- und
Schlafzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
mit Rauchmeldern ausgestattet sein. "In Einfamilienhäusern mit einem offenen
Treppenraum gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls mit einem Melder auf
jedem Stockwerk ausgestattet werden. Weitere Geräte sollten idealerweise in
allen Wohnräumen und Räumen mit technischen Großgeräten, wie beispielsweise in
Hauswirtschaftsräumen, angebracht werden, da hier die Brandgefahr besonders groß
ist", rät Frank Homrich, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes
Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht
Pressekontakt:
Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Frau Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
E-Mail: redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/79361/4453812
OTS: Rauchmelder retten Leben
Original-Content von: Rauchmelder retten Leben, übermittelt durch news aktuell
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