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Steigender Punktwert für Zahnersatz und Kronen / KZBV und GKV-Spitzenverband schließen Verhandlungen erfolgreich ab

Geschrieben am 04-12-2019

Berlin (ots) - Erfolgreicher Abschluss der Punktwert-Verhandlungen von
Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband bei
Zahnersatz und Zahnkronen: Nach intensiven und sachorientierten Gesprächen haben
sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene einvernehmlich auf eine
Erhöhung des Punktwerts für das Jahr 2020 um 3,0 Prozent im Vergleich zum
aktuellen Wert geeinigt. Das sei ein gutes und für alle Beteiligten ökonomisch
tragfähiges Ergebnis, das im Konsens habe erreicht werden können, teilten KZBV
und GKV-Spitzenverband mit.

Demnach werden die Honorare der etwa 50.000 Vertragszahnärzte in Deutschland für
Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe steigen. Der bundesweit geltende
Punktwert erhöht sich demzufolge auf dann künftig 0,9576 Euro. Dieser Punktwert
wird bei allen Heil- und Kostenplänen angesetzt, die ab dem 1. Januar 2020
ausgestellt werden.

Rechtsgrundlage sind die Regelungen in § 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner
gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den kommenden
Wochen, spätestens bis zum 1. Januar veröffentlicht werden. Laufende oder noch
bevorstehende Punktwert-Verhandlungen von KZVen und Krankenkassen auf
Landesebene sind von dem Ergebnis auf Bundesebene nicht berührt.

Kürzlich hatten auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der
GKV-Spitzenverband ihre Verhandlungen über die bundeseinheitlichen
durchschnittlichen Preise bei zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung
beim Zahnersatz abgeschlossen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass
die Festzuschüsse insgesamt mit Wirkung ab dem 01.01.2020 angepasst werden
können und unterjährig zusätzliche Änderungen insoweit nicht erfolgen müssen.

Hintergrund Festzuschüsse und das TSVG

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten haben bei Zahnersatz
seit dem Jahr 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen
nach dem Willen des Gesetzgebers derzeit 50 Prozent des Betrags, der für die
entsprechende, durchschnittliche Regelversorgung zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) festgelegt ist. Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten
Terminservice- und Versorgungsgesetzes wird dieser Anteil zum 1. Oktober 2020
auf dann 60 Prozent erhöht. Im Zuge dessen steigen auch die Boni, die
Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme
zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, von 60 Prozent
beziehungsweise 65 Prozent auf 70 Prozent beziehungsweise 75 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema Zahnersatz können auf einer speziellen Website
der KZBV abgerufen werden: www.informationen-zum-zahnersatz.de

Pressekontakt:
KZBV: Kai Fortelka, 030 280179-27, presse@kzbv.de
GKV-Spitzenverband: Claudia Widmaier, 030 206 288-4201,
presse@gkv-spitzenverband.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/12264/4458241
OTS: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell


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