BDZV und VDZ zum neuen Medienstaatsvertrag / Verlegerverbände begrüßen Schutz gegen Diskriminierung durch Medienplattformen, warnen aber vor dem Einstieg in staatliche Redaktionsaufsicht
Geschrieben am 05-12-2019 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass die Bundesländer
erstmals digitale Presseangebote vor Behinderung und Diskriminierung durch
digitale Plattformen und Aggregatoren schützen wollen. "Der geplante neue
Medienstaatsvertrag ist ein wichtiger erster Schritt zur Sicherung der Meinungs-
und Pressevielfalt im Internet", erklärten die Verbände.
Zugleich warnen BDZV und VDZ vor einer Aufsicht der Landesmedienanstalten über
journalistisch-redaktionelle Telemedien. "Wir sehen mit Sorge eine erst nach der
letzten Anhörung eingeführte Neuregelung, wonach bestimmte redaktionelle
Telemedien unmittelbar oder mittelbar von den Landesmedienanstalten
beaufsichtigt werden sollen", so die Verbände. "Auch wenn die Digitalangebote
von Zeitungen und Zeitschriften hiervon zunächst wohl nicht betroffen sein
dürften, könnten gefährliche Präzedenzfälle für eine staatliche Presseaufsicht
entstehen. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, dies von Anfang an zu
verhindern."
Die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer hatten in
ihrer Sitzung vom 5. Dezember einen Staatsvertrag zur Modernisierung der
Medienordnung in Deutschland mit einem neuen Medienstaatsvertrag vereinbart. Der
Vertrag muss von den Landtagen der Bundesländer noch ratifiziert werden.
Pressekontakt:
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de
Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6936/4460300
OTS: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
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