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FIU und Aufsichtsbehörden der Bundesländer: gemeinsam gegen Geldwäsche/ Erste gemeinsame "Konzertierte Aktion"

Geschrieben am 06-12-2019

Bonn (ots) - Im Zuge der erstmalig durchgeführten "Konzertierten Aktion" prüften
die im Bereich Geldwäscheprävention tätigen Aufsichtsbehörden des
Nichtfinanzsektors aller 16 Bundesländer unter Federführung der FIU
schwerpunktmäßig insgesamt 26 Kfz-Händler hinsichtlich der Einhaltung der
geldwäscherechtlichen Pflichten. Diese Händler wurden überwiegend anhand von
konkreten Verdachtsmeldungen seitens der FIU ausgewählt und von den
Aufsichtsbehörden überprüft.

Bilanz dieser bundesweiten Aktion: 15% der geprüften Kfz-Händler kamen den
Pflichten zur Geldwäscheprävention im Wesentlichen nach. Bei 62% wurden leichte
Mängel und bei 23% beachtliche Mängel festgestellt. In Einzelfällen wurden von
den Aufsichtsbehörden Maßnahmen angeordnet.

Die FIU und die Länderaufsichtsbehörden ziehen insgesamt eine positive Bilanz
aus der "Konzertierten Aktion" und beabsichtigen diese kontinuierlich
fortzuführen. Hierbei soll der Fokus auf weitere Branchen ausgeweitet werden, um
auch andere Verpflichtetengruppen aus dem Nichtfinanzsektor zu sensibilisieren
und in der Ausübung ihrer Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu unterstützen.

Der Leiter der FIU - Christof Schulte zur "Konzertierten Aktion": "Diese Aktion
zeigt, dass aktuell noch nicht alle Verpflichteten ausreichend für ihre
geldwäscherechtlichen Pflichten sowie die Gefahren im Bereich der Geldwäsche
sensibilisiert sind. Wir als FIU werden daher gemeinsam mit den zuständigen
Aufsichtsbehörden der Länder weiterhin kontinuierlich und über die
unterschiedlichsten Wege alle Verpflichtetengruppen aus dem Nichtfinanzsektor
auf die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung hinweisen."

Deutschland gilt auf Grund der wirtschaftlich und politisch stabilen
Rahmenbedingungen weltweit als attraktiver Standort für die dauerhafte Anlage
von Kapital. Dieser Faktor wird allerdings auch dazu genutzt, illegal
erwirtschaftete Gelder - z.B. aus Drogen- und Waffengeschäften - zu waschen,
indem versucht wird, "schmutziges" Geld durch vermeintlich legale Transaktionen
in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Daneben verdeutlichen ebenfalls die
jüngst veröffentlichten Erkenntnisse der Ersten Nationalen Risikoanalyse zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (siehe
www.nationale-risikoanalyse.de), dass sich hierfür auch besonders der Handel mit
hochwertigen Gütern eignet. Da in der Kfz-Branche - insbesondere im
Gebrauchtwagenhandel - Kaufgeschäfte häufig in bar abgewickelt werden, sind
Kfz-Händler einem erhöhten Risiko ausgesetzt, von Kriminellen für Geldwäsche
missbraucht zu werden. Um dies zu verhindern und sich vor der unwissentlichen
Einbindung in illegale Geschäfte zu schützen, sind Kfz-Händler bei Bargeschäften
ab 10.000 EUR oder im Verdachtsfall - als nach dem Geldwäschegesetz
Verpflichtete - angehalten, stets ihren auferlegten geldwäscherechtlichen
Pflichten nachzukommen. Hierzu zählen insbesondere:

- die Identifizierung der Vertragspartner bzw. der für diese
auftretenden Personen, einschließlich der Prüfung der gemachten
Angaben, sowie die Ermittlung und Identifizierung des
wirtschaftlichen Berechtigten,

- die Einrichtung und das Betreiben eines wirksamen
Risikomanagements, in dem Risiken identifiziert und bewertet sowie
individuelle betriebs- oder unternehmensinterne Sicherungsmaßnahmen
festgelegt werden und

- die unverzügliche Meldung eines Sachverhalts an die FIU, wenn
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte eine illegale
Herkunft haben oder im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung
stehen könnten bzw. der Vertragspartner nicht offenlegt, ob er für
einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt.

Weitere detaillierte Informationen - insbesondere zu den geldwäscherechtlichen
Pflichten sowie zum Registrierungs- und Meldeprozess im Zusammenhang mit der
Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung - stellen die FIU unter www.fiu.bund.de
und die Länderaufsichtsbehörden auf ihren jeweiligen Homepages den
Verpflichteten zur Verfügung.

Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Dietmar Zwengel
Telefon: 0228/303-11611
Pressestelle.GZD@zoll.bund.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/120080/4460773
OTS: Generalzolldirektion

Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell


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