Kfz-Gewerbe: Doppelprüfung von AU-Messgeräten abschaffen
Geschrieben am 12-12-2019 |
Bonn (ots) - Die unsinnige Doppelprüfung von AU-Messgeräten durch Eichamt und
Kalibrierlabor gehört abgeschafft. Dafür setzt sich der Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Berlin ein.
"Alle bereits seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit den
Überwachungsinstitutionen unternommenen Bemühungen durch das Kfz-Gewerbe, die
Doppelprüfung von Eichung und Kalibrierung abzuschaffen, sind bisher sowohl beim
Bundeswirtschaftsministerium als auch auf Länderebene ins Leere gelaufen", sagt
ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. "Alle reden von
Bürokratieabbau, doch hier wiehert der Amtsschimmel seit Jahren besonders laut,
und keiner hört es. Wer schon einen Gürtel trägt, muss nicht auch noch
Hosenträger haben."
Zum Hintergrund: Wer eine Abgasuntersuchung (AU) ordnungsgemäß durchführen will,
muss dafür Messgeräte einsetzen, die fristgerecht von der zuständigen
Eichbehörde geeicht und zusätzlich von einem akkreditierten Kalibrierlabor
kalibriert sind. Was das bedeutet, machen folgende Fakten deutlich: Allein in
den 35 000 anerkannten AU-Werkstätten müssen rund 65 000 bis 70 000 Messgeräte
wiederkehrend geeicht und kalibriert werden. Hinzu kommen noch rund 30 000
Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei den Überwachungsorganisationen.
Laut einer ZDK-Berechnung führt dies zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5
Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen.
Den Weg aus dem Dilemma weist ein ZDK-Vorschlag: Im ersten Schritt sollten die
bisherigen "Kann-Vorschriften" des Mess- und Eichgesetzes (MessEG § 37 Abs. 3)
zunächst so angewendet werden, dass zumindest die zweimalige Überprüfung der
Abgasmessgeräte vor Ort ausgeschlossen wird. Die Eichbehörden auf Länderebene
müssten angewiesen werden, aktuelle Kalibriernachweise von akkreditierten
Kalibrierlaboren im Rahmen der Eichung zu berücksichtigen (Anwendung des MessEG
§ 37 Abs. 3). "Indem die Eichbehörden die Kalibriernachweise anerkennen,
erfüllen sie auch ihre Aufgabe der Marktüberwachung", so ZDK-Vizepräsident
Hülsdonk. Eine Prüfung oder Eichung vor Ort wäre überflüssig. Von diesem
Lösungsansatz verspricht sich der ZDK eine spürbare Entlastung bei allen
Untersuchungsstellen, ohne dass es zu Nachteilen für den Verbraucher käme. Im
zweiten Schritt sollte der § 37 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes dahingehend
geändert werden, die bisherigen "Kann-Vorschriften" in eine von den Eichbehörden
verpflichtend anzuwendende Vorschrift zu überführen. "Parallel zu den Gesprächen
auf Länderebene werden wir das Bundeswirtschaftsministerium auffordern, diesen
Weg zu gehen", so Wilhelm Hülsdonk. "Wer ständig über Bürokratieabbau spricht,
kann hier beweisen, dass er es ernst damit meint. In diesem konkreten Fall lässt
sich ganz schnell für die dringend notwendige Entlastung der überwiegend kleinen
und mittelständischen Unternehmen im Kraftfahrzeuggewerbe sorgen", betont der
Bundesinnungsmeister.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7865/4466117
OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, übermittelt durch news aktuell
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